Moin,
folgende Ausgangssituation:
Ehe vor ca. 3 Jahren nach 6 Jahren Dauer rechtskräftig geschieden
Exfrau ist in dem selben Beruf tätig wie vor/in der Ehe
gemeinsames Kind (älter als 3, Betreuungsmöglichkeiten vorhanden)
derzeit zahle ich für Kind und Exfrau (noch) Unterhalt
Meine Exfrau hat mittlerweile einen neuen Partner, lebt mit diesem zusammen und erwartet von ihm ein Kind
meine Frage dazu:
aus den Grundkriterien für den Ehegattenunterhalt würde ich nun ablesen, dass ich in Zukunft eigentlich nur noch meinem Kind zum Unterhalt verpflichtet bin, da meine Exfrau nachweislich in einer neuen Beziehung lebt und für unser gemeinsames Kind Betreuungsmöglichkeiten (Mittagsbetreuung in der Schule etc.) vorhanden sind. Ändert sich daran dadurch etwas, dass meine Exfrau nun erneut schwanger ist, sie also quasi demnächst wieder ein Kind unter drei Jahren zu betreuen haben wird? Oder bin ich - da es ja nicht mein Kind ist - aus dem Thema Ehegattenunterhalt raus?
Schon mal Vielen Dank für Eure Hilfe,
Bloggi