Halli Hallo..
Folgendes Problem: Ich bin vor zwei Monaten in einer nacht und nebel aktion von flensburg nach fürstenwalde gezogen. da allles so schnell ging und auch so schnell gehen musste, habe ich vom amt in flensburg keine zusicherung, welche ich damals nicht beantragte. Ich bin vorerst hier bei bekannten untergekommen u. habe beim amt hier nen neuen harz-4-antrag gestellt. soweit war auch alles in ordnung. mir wurde gesagt ich bräuchte eine meldeadresse, von daher habe ich mich hier bei dem freund angemeldet der auch leistungen der arge bezieht. nun wurde gesagt ich würde hier wohnen u. daher würden sie ihm nur die hälfte der miete zahlen. ich bekomme die andere hälfte aber nicht da ich die zusicherung aus flensburg nicht habe. schon das finde ich sehr eigenartig, da sie ja wissen das das nur in mietschulden endet.. nun hat die dame beim amt uns die auflage gegeben das ich bis zum 31.10 in ein obdachlosenheim gehe muss u. dieses nachweisen soll, ansonsten würde er den rest für die miete nicht bekommen.
in flensburg habe ich nun nachträglich die zusicherung beantragt, doch bin ich mir nicht sicher ob ich sie bekomme.. wenn ich sie nicht bekomme, frage ich mich ob ich für immer im obdachlosenheim bleiben muss?? schließlich meinen sie das sie mir die miete ohne diese zusicherung nicht geben werden.. meiner meinung nach ist es menschenunwürdig jemanden in diese art von "obdachlosigkeit" zu treiben.. ich weiß jetzt garnicht was ich tun kann wenn die schlimmsten fälle eintreten!? dazu habe ich noch eine gehbehinderung, vondaher kann ich auch nicht mal eben nen job suchen und ausführen.
ich wäre sehr sehr dakbar wenn mir jemand einen rat geben könnte; wirklich.
Lg Jenny
-
-
Hallo,
diese sog. Zusicherung musst Du vorher beantragen und dabei auch Gründe angeben warum du umziehen willst. Du darfst auch dann erst umziehen wenn Du die genehmigung dafür vorliegen hast.
Ich fürchte du musst erstmal ins Obdachlosenheim gehen oder zurück an deinen alten Wohnort!
-
Ich weiß ja nicht warum du so Hals über Kopf umgezogen bist aber es wird ja sicher einen Grund haben und diesen müßtest du bei deiner alten ARGE angeben und um die Genehmigung im Nachhinein bitten.Ansonsten würde ich die raten nochmal mit deiner SB zu sprechen und auch anzugeben das du dich bei deiner alten ARGE gemeldet hast.Vielleicht läßt sich ja innerhalb der ARGE eine Vereinbarung treffen und dir somit ein hin und her ziehen erspart.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,6k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-