Kann ich zu meiner Freundin ziehen oder eig. whg. (kdu frage)

  • Habe eine Frage unzwar, will ich wenn das geht zu meiner freundin ziehen. Sie lebt von Ihren Eltern d.h. die Eltern zahlen ihr alles (miete essen geld...). Sie wohnt in einer 2 Zimmer wohnung wo ich reinpassen würde.


    Geht das so einfach oder wird dann ihr einkommen mit angerechnet wie bei einer bedarfsgemeinschaft oder wie läuft das?


    Oder muss ich mir extra eine eigene wohnung suchen, was aber teurer wär offensichtlich?


    Muss ich die kosten der unterkunft (kdu) an sie dann weiterleiten?


    Ich danke euch für alle Antworten im voraus

  • hallo,
    sofern kein kind im spiel ist, könntet ihr mit dem jahr auf probe durchkommen..ihr müßtet ein schreiben aufstellen, in dem ihr erklärt, das ihr füreinander nicht aufkommt auch nicht finanziell..dann könntest du alg2 beantragen und würdest deine hälfte der miete zahlen müssen..aber íhr einkommen würde nicht angerechnet werden


    lg
    BineNRW


    Nachtrag:
    stimmt, dein alter hatte ich ganz außer acht gelassen..das spielt natürlich eine große rolle dabei..so wie Kitty121 schon schrieb..