Verlöbniss gleich Bedarfsgemeindschaft

  • Hallo alle Zusammen!


    Ich beziehe seit ca. zwei Jahren Hartz IV und lebe mit meiner Tochter alleine.Möchte nun im Dezember meinen Freund heiraten der Zeitsoldat ist und in der Kaserne wohnt und nur am Wochenende bei uns ist.
    Habe nun Anfang des Monats dem Amt gemeldet das ich ab Dezember keine Bezüge mehr erhalten will/kann auf Grund der Eheschließung.Darauf hin bekam ich einen Brief indem mir erklärt wurde das mein Freund und ich nun eine Bedarfsgemeindschaft bilden und wir alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen müssen.


    Meine Frage ist nun, bilden wir eine Bedarfsgemeindschaft, obwohl wir nicht zusammen leben und keine offizielle Verlobung gemacht haben!?!
    Wer weiß, wie ich nun reageren soll???


    Lg arra


  • Ich frage mich ehrlich gesagt, warum ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seit, wenn dein Freund bei der Bundeswehr Zeitsoldat ist und Geld verdient?

  • Ich versuch das jetzt mal zu verstehen. Und so gut es mir möglich ist darauf zu antworten.


    Bei einer BG gibt es folgende Regelsätze: 323€ für euch beide. Fürs Kind sind es glaube ich ca. 60% vom Erwachsenensatz. Plus die Miete die von der ARGE gezahlt wird! Bei Miete gehe ich mal von 400€ aus. Das wären zusammen für euch 1261€. Aber der Verdienst beim BUND als Zeitsoldat ist bestimmt um einiges höher. Wenn dem so ist, fällt für dich dann ja auch Hartz 4 weg. Also bist du auch weg von der ARGE!


    Darf ich mal fragen in welcher Region Du wohnst?

  • Wenn du deinen Freund heiratest und dann auf Grund seines Verdienstes aus der Leistung fallen würdest brauchst du eigentlich der ARGE nur mitzuteilen das du in Zukunft auf Leistung verzichtest.Warum sie dann nochmal das Einkommen deines Mannes haben wollen ist nicht nachvollziehbar.Du kannst ja trotzdem seinen Verdienst bei der ARGE angeben und dann bekommst du von dort sowieso einen Bescheid in dem dir mitgeteilt wird das du keine Leistungen mehr bekommst.

  • Ja wie der Regelsatz da ist weiß ich auch so ungefähr.Es ist nur für mich unverständlich, dass das Einkommen meines Freundes angerechnet werden soll, obwohl nicht zusammen leben.Dies wird nämlich erst im Dezember so sein.Die ARGE meint aber das wir alleine durch eine Verlobung, die nur mündlich gemacht wurde, eine Bedarfsgemeindschaft besteht.


    Ich lebe in NRW, im Ennepe-Ruhr-Kreis.

  • Nur weil ihr verlobt seid wohnt ihr ja noch nicht zusammen denn eine Verlobung kannst du nicht mit einer Heirat gleichsetzen.Da gibt es nichts schriftliches und daraus resultiert auch nicht das dein Freund für dich aufkommen muß.Diesbezüglich teile der ARGE schriflich mit das du von deinem Freund keinerlei Unterlagen vorlegen wirst und dies laut Gesetz auch nicht mußt da ihr noch nicht zusammen wohnt und nicht gemeinsam wirtschaftet.Sollte der SB sich querstellen dann lass dir den Paragraphen zeigen wo etwas anderes steht.Dies wird ihm schwer fallen.