Hallo allerseits!
Folgendes Ärgernis:
Die Tochter meiner Bekannten war im Juli auf einer einwöchigen Klassenfahrt. Bei rechtzeitiger Vorsprache meiner Bekannten bei der zuständigen ARGE wurde ihr Antrag mit der Aussage abgetan:
Ein vorheriger Antrag macht keinen Sinn, da die Tochter je eventuell krank werden könnte und aus diesem Grunde die Klassenfahrt nicht antreten kann.
Entsprechend wurde der Antrag auf Kostenerstattung nach Abschluss der Klassenfahrt gestellt und erneut abgelehnt. Der Grund diesesmal: Der Antrag wäre vor Fahrtantritt zu stellen. Die Kosten werden nicht erstattet, da meine Bekannte das Geld dafür ja aus eigenen Mitteln aufbrachte.
Zu erwähnen sei noch (wurde der ARGE auch belegt), dass meine Bekannte die Fahrtkosten im Vorraus in 4 Monatsraten an die Schule überwiesen hat. Das Geld hierfür hat sie sich Monat für Monat geliehen, auf ihr Konto einbezahlt und dann überwiesen.
Der Widerspruch wurde heute mit derselben Begründung abgelehnt.
Kann jemand von Euch sagen, ob das rechtens ist?
Vielen Dank im Voraus!
Berthold