Klassenfahrt - nachträgliche Kostenübernahme abgelehnt

  • Hallo allerseits!


    Folgendes Ärgernis:


    Die Tochter meiner Bekannten war im Juli auf einer einwöchigen Klassenfahrt. Bei rechtzeitiger Vorsprache meiner Bekannten bei der zuständigen ARGE wurde ihr Antrag mit der Aussage abgetan:
    Ein vorheriger Antrag macht keinen Sinn, da die Tochter je eventuell krank werden könnte und aus diesem Grunde die Klassenfahrt nicht antreten kann.
    Entsprechend wurde der Antrag auf Kostenerstattung nach Abschluss der Klassenfahrt gestellt und erneut abgelehnt. Der Grund diesesmal: Der Antrag wäre vor Fahrtantritt zu stellen. Die Kosten werden nicht erstattet, da meine Bekannte das Geld dafür ja aus eigenen Mitteln aufbrachte.


    Zu erwähnen sei noch (wurde der ARGE auch belegt), dass meine Bekannte die Fahrtkosten im Vorraus in 4 Monatsraten an die Schule überwiesen hat. Das Geld hierfür hat sie sich Monat für Monat geliehen, auf ihr Konto einbezahlt und dann überwiesen.
    Der Widerspruch wurde heute mit derselben Begründung abgelehnt.


    Kann jemand von Euch sagen, ob das rechtens ist?
    Vielen Dank im Voraus!


    Berthold

  • Es ist nicht richtig, aber vermutlich (leider und man traut sich das kaum zu sagen) rechtens. Das ist mal wieder das allerbeste Beispiel dafür, dass man sich in allen Angelegenheiten nicht auf "Aussagen", verlassen sollte, sondern nur auf schriftliche Mitteilungen aufgrund gestellter Anträge. Also immer beantragen, beantragen, beantragen ... Wenn die das nicht anders wollen, müssen sie das eben so haben. Deiner Bekannten hilft das rückwirkend nicht weiter, aber für die Zukunft. Generell werden Klassenfahrten von Kindern der H IV Empfänger übernommen. Denn was soll man noch von dem geringeren Satz der Kinder bezahlen?

  • Danke für Deine Antwort lirafe.


    Ich vergaß zu erwähnen, dass die ursprüngliche Ablehnung (also vor der Klassenfahrt) schriftlich erfolgt ist, meiner Bekannten also garnichts anderes übrig blieb, als sich das Geld zu leihen oder die Tochter nicht mitfahren zu lassen.

  • Wenn sie die Ablehnung mit der Begründung das das Kind ja krank werden könnte und deshalb der Antrag erst nach der Klassenfahrt gestellt werden kann schriftlich hat dann sollte sie einen Anwalt zu Rate ziehen.Diese Auskunft ist auf jeden Fall falsch und man kann deine Bekannte dafür jetzt nicht bestrafen.Schließlich mußte sie ja die Klassenfahrt vorher bezahlen und sich das Geld da sie es selbst nicht hatte leihen.Ich würde die ARGE nicht einfach so davon kommen lassen denn es ist gesetzlich festgelegt das Klassenfahrten beantragt werden können und auch bezahlt werden müssen und zwar vorher.Der Anwalt kostet sie ja nichts außer die 10 Euro für den Beratungsschein.

  • Das würde ich nicht sagen.Wer so etwas zum erstenmal beantragt muß sich natürlich darauf verlassen können das die Aussage der Mitarbeiter der ARGE richtig sind.Nicht jeder kennt die Gesetze und kann sich behaupten wenn du einer SB gegenübersitzt.Da sie das ganze schriftlich hat kann die ARGE nachdem das KInd an der Klassenfahrt teilgenommen hat nicht sagen jetzt zahlen sie nichts mehr weil die Mutter das Geld zwischenzeitlich geliehen hat und die Fahrt bezahlt hatte.Es ist ja wohl kaum möglich das die Lehrerin das KInd umsonst mitnimmt.Insofern würde ich schon einen Anwalt beauftragen und das Geld einfordern.