An alle Vermögenden mal eine interessante Umfrage :
Zur Ermittlung des Vermögens (Immobilien) wird wie folgt ermittelt :
1. Verkehrswert minus
2. Belastungen (Kredite auf das Haus) minus
3. Freibeträge (150,-- pro Lebensjahr, zusätzlich 750,-- € für Anschaffungen)
Gibt es weitere sog. dingliche Belastungen (Hypotheken, Grundbucheinträge),
sind auch diese abzuziehen.
Nun die spannende Frage, welcher Betrag ist für die weiteren dinglichen Belastungen maßgebend :
1. Kapital per Antragstellung oder
2. Kapital + Verzugszinsen (Gesamtbetrag) per Antragstellung oder
3. Eingetragene Grundschuld im Grundbuch