Hallo
Ich hab mal eine Frage.Ich würde gerne gebrauchte Sachen bei Ebay verkaufen.Wieviel kann ich da im Monat dazu verdienen.Muß ich das dem Amt melden?
Hallo
Ich hab mal eine Frage.Ich würde gerne gebrauchte Sachen bei Ebay verkaufen.Wieviel kann ich da im Monat dazu verdienen.Muß ich das dem Amt melden?
Bis 100 Euro hast du ja frei.Kommt auch darauf an ob das nur Sachen von dir sind oder ob du da Dinge von anderen Leuten verkaufen willst.Größere Beträge mußt du sicher dem Amt melden und dabei auch aufpassen das die ARGE dir kein Gewerbe unterstellt.
Ich habe etwas bei ebay verkauft, das Arbeitsamt wollte meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate wegen der aktuellen Vermögensverhältnisse. Ich hoffe denen stört das nicht dass ich etwas verkauft habe zusammen 31.00 €. Ich kann Dir ja mal schreiben was daraus geworden ist.
Bei der Summe werden sie wohl kaum etwas sagen.
Hallo
@Edgar
würde mich freuen wenn du mir schreiben könntest,was rausgekommen ist.
Meine Tochter hat auch Sachen von sich verkauft und ihr wurde alles angerechnet.
Hallo
@Edgar
würde mich freuen wenn du mir schreiben könntest,was rausgekommen ist.
Meine Tochter hat auch Sachen von sich verkauft und ihr wurde alles angerechnet.
Kleiner Tip, damit ihr erst gar nicht in Erklärungsnot kommt, würde ich bei ibääh-Verkäufen versuchen, dass die Beträge auf Konten von Verwandten oder Bekannten landet. Somit haltet Ihr Eure Kontoauszüge sauber. Und das Geld lasst Ihr Euch in bar geben.
Ehrlich gesagt - ich finde es "hahnebüchend", was die alles anrechnen, also sogar kleine ebay-Verkäufe (wie beispielsweise die der Tochter von sanni). Nicht mal ein klitzekleines bißchen darf man sich "rappeln"; auch diesbezüglkich sollten die Grenzen klar definiert wenigstens etwas erhöht werden.
Moin moin @all
hier mal ein Link zu Ebay vs. ALG II.
Ich denke mal das dann alle Fragen beantwortet sind
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/druckversion.php?36/176
lg
@chris1986
Der Hinweis ist wirklich gut, danke.
Hallo
Hab mich auf dem Amt erkundigt.Ebayverkäufe werden nicht als Einkünfte angerechnet.Wieso wurde es dann bei meiner Tochter angerechnet?Wielange kann man Widerspruch einlegen,kann mir das jemand sagen?
Ich glaube innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides hat man Zeit Widerspruch einzulegen.
Widerspruchsfrist beträgt ein Monat (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid; sollte diese fehlen hast du sogar 1 Jahr Zeit Widerspruch einzulegen)
sollte die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sein, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.
Ich muß meine Tochter mal fragen.Aber sowie ich weiß hat sie nie einen Bescheid bekommen.Es wurde ihr einfach am anderen Monat abgezogen.
Du mußtest einen Bescheid anfordern wenn du keinen bekommen hast denn dieser steht dir zu.Wenn die Frist abgelaufen ist dann stell einen Überprüfungsantrag.
Bei denen muß ich 20mal anrufen bis da mal was gemacht wird.Es ist schlimm und andauernd hat man neue Sachbearbeiter.
Wenn du das tust bis du selber schuld wen dir die ARGE Geld streichen tut!
1. Die ARGE Mitarbeiter sind keine hellseher oder haben solche Fähigkeiten!
2. Du kannst deine Wohnung nach und nach verscheuern, wie es dir beliebt und keiner kann was dagegen tun!
3.Erzähle niemals das du (Geschäfte) bei Ebay tätigst, die sind nicht Nachweißbar den Ebay ist nicht berechtigt
deine Daten raus zu rücken!
4. versuche dir nen Konto über nen Kumpel oder ähnliches zu besorgen blos nicht auf deinen Namen darf es
stehen, und er oder Sie sollte mit der ARGE nichts zu tun haben oder von den was bekommen!
Wenn das alles geklappt hat dan Frohes Geschäfte treiben und so, das gilt auch wenn du Privatinsolvenz am laufen hast!
ich hoffe ich habe dir geholfen!
mfg. robbo
robbo
sanni 612 war schon seit mehr als einem Monat nicht im Forum, vermutlich wird er deine Eingabe nicht mehr lesen können. Das ist das Eine. Zum anderen ist es nicht ratsam, hier im Forum, in dem man "legal" zu helfen versucht, öffentlich Tipps zu geben, wie man Einkünfte unter Umgehung der Arge oder sonstiger öffentlicher Behörden nicht nachweisbar haben kann; dies ist auch nicht Sinn und Zweck dieses Forums.