Muss Selbstständigkeit aufgegeben werden?

  • Da ich mich von meinem Mann trennen möchte, bin ich gezwungen nun erstmalig Hartz IV zu beantragen. Ich bin seit 2004 mit einem Internethandel selbstständig, die letzten 2 Jahre habe ich aber nur Verluste erwirtschaftet. Ich habe jedoch noch ein umfangreiches Warenlager im (Einkaufswert von Anno dazumal) von mehreren Tausend Euro, was ich, wenn auch mit Verlust so nach und nach verscherbeln möchte. Der Verdienst wird wohl kaum 100,- Euro im Monat übersteigen, wenn überhaupt. Kann ich mein Gewerbe beibehalten oder muss ich das zwangsläufig aufgeben um Hartz IV Leistungen zu erhalten?


    Vielen Dank für hilfreiche Tips.

  • Ja, so ist es, aber "fürchte" dich nicht; das, was du erwirtschaftest innerhalb der Selbständigkeit ist ach über einen Betrag von 100 € hinaus nicht als Einkommen anrechenbar, weil du ja als "Selbständige" auch Kosten hast. Vermutlich hast du Steuerberatungskosten, Telefonkosten, Kfz-Kosten, Porto- und sonstige Auslagen etc., die alle berücksichtigt werden, auch wenn du aufstockendes H iV beantragst - beantragen mußt.

  • Hallo deine Selbstständigkeit musst du nicht aufgeben. Du wirst nur eine GUV der Agentur vorlegen müssen sowie alle 6 Monate eine Schätzung was du im Bezugszeitraum an Gewinn haben wirst. Zumindest so ist es bei mir. Gruß CollinsSar