Hilfe

  • Hallo,


    ich brauch mal Eure Hilfe.... Mal eine Kurzform:
    Bin 52 Jahre jung, bin im Dezember 09 ein Jahr arbeitslos und bekomme noch bis Mitte März Arbeitslosengeld, danach HartzIV. Habe über 30 Jahre gearbeitet.
    Nun meine Frage, bekomme ich HartzIV, obwohl ich einen Freund habe???? Komplizierte Sache: Mein Freund/Lebensgefährte musste sich bei mir anmelden wegen meinem Vermieter (Nebenkosten), da er fast jeden Tag bei mir ist. Mein Freund ist berufstätig, hat eine eigene Wohnung, wo auch noch sein Sohn wohnt, der jetzt im Sommer eine Lehre angefangen hat. Mein Freund hat nur so alltägliche Sachen, die er braucht bei mir.
    So, hoffe, Ihr seid da durchgestiegen!!!!! und könnt mir evtl. Ratschläge, Tipps etc. geben

  • Normalerweise, und das weißt du ja, wie man anhand deiner Fragestellung erkennt, werdet ihr als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet und das Gehalt deines Freundes wird angerechnet, da er offensichtlich nicht nur überwiegend bei dir zu wohnen scheint, sondern auch bei dir gemeldet ist. Ist er denn polizeilich auch bei dir "an"-gemeldet oder "nur" bei dem Vermieter?, denn es kann ja nicht funktionieren, im Ernstfall zwei Wohnungen zu unterhalten. Steht er denn richtig mit im Mietvertrag? Andererseits habt ihr - wenn er seinen eigenen richtigen Mietvertrag für diese andere Wohnung und seine dortige polizeiliche Anmeldung vorlegen bzw. nachweisen kann, ja auch ein kräftiges Argument, das gegen eine Zusammenveranlagung spricht.

  • Ich verstehe jetzt nicht so ganz weshalb dein Freund sich bei dir anmeldet wenn er eine eigene Wohnung hat. Was hat das mit den Nebenkosten zu tun denn diese zahlst ja du und wenn du die Heizung aufdrehst ist es doch ziemlich egal ob zwei und nur einer auf dem Sofa sitzt.Für deinen Bezug von ALG2 ist das ganz entscheidend.Es ist ja nichts dagegen einzuwenden wenn dein Freund ab und zu bei dir übernachtet aber wenn er offiziell gemeldet ist wird die ARGE euch als BG rechnen.

  • Hallo lirafe,
    danke für deine Antwort. Hier noch ein paar nähere Einzelheiten dazu: Mein Freund ist bei der Stadt mit Zweitwohnsitz hier gemeldet. Er steht nicht im Mietvertrag, weder an der Haustür noch am Briefkasten ist ein Namensschild von ihm angebracht. Auf Drängen des Vermieters (wegen der Müllkosten, eigene Wasseruhr vorhanden) musste er sich anmelden, da der Vermieter beim Einwohnermeldeamt gewesen ist und sich beschwert hat, dass sich mein Freund nicht hier anmeldet. Mein Freund wurde sogar vom Einwohnermeldeamt gezwungen sich hier anzumelden, ansonsten würde ihm eine Geldbusse angedroht. Das Ordnungsamt war auch hier im Haus und hat andere Mieter befragt, ob mein Freund hier ein und ausgeht.
    Vielleicht helfen dir diese Anmerkungen, um mir dann noch einmal zu antworten.

  • hi kitty121,


    wie du vielleicht lesen konntest, er wurde regelrecht gezungen, von meinem vermieter, ich könnte storys schreiben ohne ende, mein Vermieter hat ein halbes jahr lang tagebuch geführt, wann mein freund/lebensgefährte nach hause gekommen ist, wann er gegangen ist etc., lag alles beim Einwohnermeldeamt vor, ich sage dir, eine komplette akte, und mein Vermieter meinte, es wäre den anderen unfair gegenüber, wegen der nebenkosten, obwohl da ja eigentlich nur die müllkosten sind, denn ich habe eine eigene wasseruhr, wäre vielleicht noch stromkosten fürs hauslicht (grins): Na ja, jedenfalls, ist mein Vermieter nach dem halben jahr wohl bald jeden tag beim einwohnermeldeamt gewesen und ist denen auf den nerv gegangen, kurzum, nach etlichem hin und her, wir auch bei dem ordnungsamt waren, um alles richtig zu stellen, kam dann irgendwann vom Einwohnermeldeamt eine verwarnung, wenn mein freund sich jetzt nicht mit 2.wohnsitz anmelden würde, drohe ihm eine geldbuße. Aber da sah die welt ja auch noch anders aus und ich stand in arbeit. Das nur mal dazu, warum mein freund sich bei mir angemeldet hat.

  • Ich glaube nicht das dein Freund dazu gezwungen werden kann dich bei dir anzumelden und selbst eine Zweit Wohnsitz.Du solltest deinen Vermieter mal in die Schranken weisen denn solange du deine Kosten normal bezahlst kann er dir gar nichts.Wenn du jetzt ALG2 beantragen mußt dann müßte sich dein Freund wieder abmelden denn er hat ja eine eigene Wohnung und dein Vermieter wird davon nichts erfahren denn das Einwohnermeldeamt wird ihn davon nicht unterrichten.

  • Hier mal das Schreiben der Stadtverwaltung:
    nach meinen Feststellungen sind Sie im Hause .............................. wohnhaft. Ich mache Sie darauf aufmersam, dass nach § 13 des meldegesetzes für das Land ........................ in der zur Zeit gültigen Fassung An-, und Ummeldungen innerhalb einer Woche nach einzug zwingend vorgeschrieben sind. Sie werden daher gebeten, bis spätestens ......................... Ihrer Meldepflicht unter vorlage Ihrer Ausweispapiere beim...................................... der Stadt ................. nachzukommen oder sich bis zum o. g. Termin zum Sachverhalt zu äußern. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, behalte ich mir vor, das hiesige melderegister gem. § .............. etc das Sie mit Wirkung vom................... zumindest mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. Ich weise Sie daraufhin, dass ein Verstoß ggegen § 13 Meldegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
    Daraufhin waren wir etliche Male beim Einwohnermeldeamt, haben die dicke Akte gesehen, die mein Vermieter geführt hat über meinen Freund, wann er gegangen ist, und wann er gekommen ist, Tag für Tag . Es heißt vom Einwohnermeldeamt, ist der Lebensmittelpunkt von meinem Freund hier, so müsste er sich als zweitwohnsitz hier anmelden. Auch in der Stadt wo mein Freund seine Wohnung hat, war das Einwohnermeldeamt vor Ort und hat Erkundigungen eingezogen, ob er dort seine Wohnung hat. Auch wo ich wohne, hat das hiesige Ordnungsamt über meinen Lebensgefährten Erkundigungen eingezogen, ob er hier ein und ausgehen würde. So, das noch einmal dazu.
    Und wenn mein Lebensgefährte sich jetzt hier abmeldet, weiss ich, dass das Einwohnermeldeamt an meinen Vermieter Bescheid gibt und dann geht das ganze theater wieder von vorne los. Echt zum k.........................

  • Ja Sternchen1276, leider ist es wirklich so, dass man dort (im Normalfall mit Erstwohnsitz) gemeldet sein muss), wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Ihr seid demnach in einer Zwickmühle und so richtig mit letzter Gewißheit kann ich dir keine guten Rat geben, wie ihr euch verhalten solltet, um zurecht zu kommen. Entweder überläßt er seine Wohnung dann jetzt komplett seinem Sohn und zieht regulär "richtig" bei dir ein mit dem in Kauf zu nehmenden Nachteil, dass ihr dann natürlich als BG gewertet werdet, oder er wohnt wieder mehr bei sich zu Hause. Eine gute Lösung, die für euch gut und ohne Einbuße ist, weiß ich leider nicht.

  • Also mit den vergangenen alten Zeiten hast du Recht Catweezle. Hier im Haus sind wirklich Stasimethden an der Tagesordnung..........
    Man wird beobachtet, wann man geht und wann man kommt, von wem und wann die Treppe geputzt wird und ob alles seinen ordnungsgemäß und gerechten Weg geht.Wäre die Wohnung nicht so günstig, wäre ich schon längst weg, aber in meiner jetzigen Situation ist es eben im Moment nicht möglich. Mein Freund sagte mir, solche Nachbarn als Vermieter hat er sich schon immer gewünscht, die über ihn genauestens Bescheid wissen besser als er selbst, grins, er sagt, da hätte er ja auch gleich im Osten bleiben können. doppelgrins