Hallo,
ich hoffe hier eine konkrete Antwort auf folgende Frage zu bekommen, da ich bis jetzt sehr im unkaren bin.
Also einige Fakten zu mir:
-bin seit April 2009 arbeitslos und beziehe ALG 1 plus ALG 2 als Aufstocker
- d.h. im April 2010 endet mein Arbeitslosenjahr und der Anspruch auf ALG 1
Bekomme ich jetzt noch in der Zeit bis April 2010 eine Weiterbildungsmaßnahme genehmigt, welche meinetwegen im Februar 2010 beginnt und bis Ende 2010 geht, ....
wird mir dann ab April das ALG 1 weiter gezahlt bis zum Ende der Maßnahme, oder muß ich dann eben ab April sehen, ob ich mehr ALG 2 bekomme, weil dann ALG 1 weggefallen ist ????
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
Danke im voraus für Eure Antworten.
Hatte heute in der Arbeitsagentur angerufen und zwei unterschiedliche Aussagen bekommen, deshalb bin ich jetzt total verunsichert.
LG Miezbabu