ALG 1 trotz Weiterbildung ?

  • Hallo,
    ich hoffe hier eine konkrete Antwort auf folgende Frage zu bekommen, da ich bis jetzt sehr im unkaren bin.
    Also einige Fakten zu mir:
    -bin seit April 2009 arbeitslos und beziehe ALG 1 plus ALG 2 als Aufstocker
    - d.h. im April 2010 endet mein Arbeitslosenjahr und der Anspruch auf ALG 1
    Bekomme ich jetzt noch in der Zeit bis April 2010 eine Weiterbildungsmaßnahme genehmigt, welche meinetwegen im Februar 2010 beginnt und bis Ende 2010 geht, ....
    wird mir dann ab April das ALG 1 weiter gezahlt bis zum Ende der Maßnahme, oder muß ich dann eben ab April sehen, ob ich mehr ALG 2 bekomme, weil dann ALG 1 weggefallen ist ????
    Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
    Danke im voraus für Eure Antworten.


    Hatte heute in der Arbeitsagentur angerufen und zwei unterschiedliche Aussagen bekommen, deshalb bin ich jetzt total verunsichert.


    LG Miezbabu:confused:

  • Hallo Kitty,
    ich bekomme ja schon ALG 2 als Aufstocker. Wenn dann das ALG 1 wegfällt weil mein Anspruch abgelaufen ist,
    würde das ALG 1 doch bestimmt nicht viel mehr werden als was wir jetzt haben, oder?!Es gibt doch diese Regelsätze, und wenn man da schon den Betrag hat wird es doch bestimmt nicht viel mehr werden.
    Also das heißt, ich muß unbedingt bis März einen Job kriegen. Denn ab April fehlen mir dann 560,-€ ALG 1.
    Aber wenn ich in so einer Maßnahme bin, und kein Geld extra bekome sondern nur von dem ALG 2 leben muß, kann ich ja gleich unter die Brücke ziehen. Es gibt ja sowieso keine Garantie, daß man nach einer Maßnahme einen Job bekommt.
    Tolle Aussichten.Mist.
    Vielen Dank trotzdem, aber 100% genau weißt Du es auch nicht ,oder ?
    LG Miezbabu