Hallo,
Ich habe demnächst vor bei meiner Freundin einzuziehen. Ich arbeite im Handwerk (Bau) und da ich die letzten Jahre immer häufiger arbeitslos war, möchte ich gerne wissen, was von meiner Freundin angerechnet werden würde, falls ich ALG beantragen muß.
Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und macht zur Zeit ihr Anerkennungsjahr als Diplom Sozialpädagogin. Aufgrund der Kinder wird sie danach eine 1/2 oder 3/4 Stelle nehmen.
In welchen Fall würde Einkommen/Vermögen meiner Freundin angerechnet werden?
Gruß
keuner