Anspruch auf Hartz IV?

  • Hallo,
    ich hoffe, dass ich hier Hilfe bekommen kann.
    Ich habe dieses Jahr eine berufliche Reha (6 Monate) erfolgreich durchlaufen.
    Alles sah gut aus, hatte schon einen Job fest in Aussicht.
    Wollte dann auch endgültig von zuhause weg. Nur leider kam alles anders.
    Gegen meinen zukünftigen Arbeitgeber ermittelte die Staatsanwaltschaft schon seit längerem. Also kein Job.
    Alle Versuche, unzählige Bewerbungen, Vorstellungsgespräche hatte nur eine Aussage: Momentan sind alle Gelder eingefroren, wir rufen an, wenn Sie anfangen sollen. Sprich: Wir würden Sie schon einstellen, aber wir wissen noch nicht wann.
    Irgendwann geht einem ja mal das Geld aus, also bin ich zur Arge. Die sagten mir, ich bekomme kein Hartz IV, weil ich ja nicht arbeitslos wäre, dazu hätte ich vorher in Arbeit sein müssen.
    Jetzt wird es noch härter, durch einen blöden Unglücksfall müssen wir kurzfristig aus dem Haus raus.
    Aber, da ich ja nun bald kein Dach mehr über dem Kopf habe - hab ich jetzt Anspruch?


    Bin ich gezwungen an dem Ort zu bleiben, wo ich bin oder kann ich auch woanders hinziehen, da wo auch höhere Chancen auf Arbeit sind?
    Könnte da zunächst bei einem guten Freund unterkommen oder kriege ich dann auch nichts, weil ich dann bei dem wohne?


    Danke für eine Antwort

  • Ich bin 43 und lebe (gezwungenermaßen wieder) bei meiner alten Mutter.
    Nachdem mein Vater gestorben war, kam sie kaum noch zurecht.
    Vorher habe ich in der Computerbranche gearbeitet, mich dabei aber vollkommen übernommen (Workaholic),
    bis ich mich körperlich zugrunde gerichtet hatte - daher die Reha.
    War auch nicht mehr in meinem Elternhaus.
    Wir hatten uns da halt arrangiert, nachdem ich krank wurde und mein Vater nicht mehr da war.
    Tja, mittlerweile weiß ich, das es ein Fehler war zurückzugehen, aber ich wollte ja auch helfen.

  • Ich bekomme kein ALG I, da ich das Krankengeld zeitlich voll ausgeschöpft hatte und danach kam die Reha.
    Man hat mir beim Arbeitsamt gesagt, der Anspruch wäre verfallen, ich hätte das ALG I beantragen müssen, als ich krank wurde und Krankengeld bezogen habe.
    Das ist für mich widersprüchlich, da ich zu dem Zeitpunkt ja bis auf weiteres Krank war und dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stand.
    Jetzt stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wäre schön, wenn ich mit meiner neuen Qualifikation endlich wieder einen Job hätte.
    Bin also aus der Krankheit in die Reha und nun in der Arbeitslosigkeit.
    Und die Arge sagt nun, da ich ja in letzter Zeit nicht gearbeitet habe (Krankheit + Reha), wäre ich nicht arbeitslos und hätte deswegen keinen Anspruch.


    Mein guter Freund wohnt in einen anderen Bundesland, kann ich denn da jetzt hingehen, mich anmelden und ALG2 beantragen?
    Immerhin habe ich in Kürze kein Dach über dem Kopf.

  • Mein guter Freund wohnt in einen anderen Bundesland, kann ich denn da jetzt hingehen, mich anmelden und ALG2 beantragen?
    Immerhin habe ich in Kürze kein Dach über dem Kopf.


    Ja das ist das beste was du tun kannst, denn wenn du erstmal von der ARGE Geld bekommst kann es mit einem Umzug schwierig werden. Also geh zu deinem Kumpel und meld Dich dort an und stelle den Antrag.

  • Ja das ist das beste was du tun kannst, denn wenn du erstmal von der ARGE Geld bekommst kann es mit einem Umzug schwierig werden. Also geh zu deinem Kumpel und meld Dich dort an und stelle den Antrag.


    Ja, aber zahlen die denn überhaupt, weil ich ja bei dem wohne.
    Sagen die dann nicht - Soll der doch für Sie aufkommen?
    Hab da so überhaupt keine Ahnung :confused:

  • Du würdest dann mit deinem Freund eine WG bilden und sie zahlen dir deine Regelleistung und die Hälfte zur Miete.Ansonsten ist es so das wenn du nicht mehr krank bist und auch nicht arbeitest dann bist du arbeitslos/arbeitssuchend und dann hast du auch Anspruch auf Leistung.