Wohnungszuschuss oder Arbeitslosengeld II

  • Hallo,


    mein Mann ist leider seit zwei Monaten Arbeitslos. Wir bekommen 1142,00 € Arbeitslosen geld und Kindergeld für zwei Kinder. Da ich nächsten Monat mein drittes Kind bekomme kann ich vorerst meinen Minijob nicht weiter nachgehen und bekomme auch kein Mutterschaftsgeld.
    Wir haben leider viele Zahlungsverpflichtungen und stehen echt vor dem nichts. Jetzt habe ich gehört man kann zusätzlich Geld beantragen. Aber beantrage ich HartzIV beim Arbeitsamt oder Wohnungsgeldzuschuss? Mit unserem derzeitigen Geld leben wir wohl zurzeit ca. 370,00 € unter dem HartzIV Satz.


    Danke euch im voraus

  • Ihr müßtet einen Antrag auf ALG2 stellen.Ich denke schon das ihr da etwas bekommt.Es gibt ALG2 Rechner wo du auch deine Miete eingeben kannst und dann errechnet bekommst was ihr bekommen würdet.Leider bekommt ihr durch das ALG1 keinen Freibetrag aber trotzdem solltet ihr den Antrag stellen.Wenn du Leistungen erhälst dann könntest du einen Erstaustattungantrag für dein kommendes Kind stellen.Am besten machst du das gleich mit.Nach der Geburt bekommst du ja zumindestens 300 Euro Elterngeld und dies ist auch bei ALG2 Bezug anrechnungsfrei.Ich würde euch aber noch raten zeitgleich einen Wohngeldantrag zu stellen denn die Bearbeitung dauert ja bei ALG2 immer etwas und Wohngeld gibt es auch nur ab Antragstellung.

  • delta
    Ich würde sofort den Wohngeldantrag stellen, in eurem Falle erhaltet ihr mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Wohngeld, kein ALG II, da ja auch das Kindergeld für das dritte Kind, das dann zudem (sorry) höher ist als bei zwei Kindern, erhöht. Wohngeld zu beantragen ist insgesamt auch einfacher, weil es weniger formular"aufwendig" und auch nicht so nervig ist. Natürlich könnt ihr euch vorab via Internetrechner in etwa einen Richtwert errechnen.

  • Das stimmt, reiche den Antrag einfach so - per Post - ein; aber ruf`trotzdem einige Tage später an und vergewissere dich telefonisch über den Eingang und schreibe hierüber eine kurze Telefonnotiz, da das Wohngeld ab Wohngeldantragseingang gezahlt wird - dann auch rückwirkend.