Harz 4 und titulierter Unterhalt, wer kann meine Fragen beantworten?

  • Also ich beziehe bis zum 31.10.09 ALG 1 und bestreite aus diesem Einkommen titulierten Unterhalt, nach Düsseldorfer Tabelle 100% in höhe von 535€, an meine leiblichen Kinder.


    Dieser Unterhaltverpfichtung möchte ich natürlich auch als Hartz 4 empfänger weiter nach kommen, da ich hier aber meistens in den Foren lese, das man als H4 bezieher nicht mehr zahlt oder darf muss, bin ich etwas durcheinander!


    Ab dem 1.11.09 werde ich nun H4 beziehen (ein Bescheid liegt noch nicht vor). Ich hatte nur schon mal einen Antrag auf Aufstockung gestellt, der abgewiesen wurde.


    Jetzt wie gesagt ab 01.11.09 soll ich nicht mehr zahlen!!!! Das heist ich mache mich Strafbar, wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    Gleichzeitig habe ich diesen Text im Internet gefunden:


    Zahlt ein Unterhaltspflichtiger an den Unterhaltsberechtigten aufgrund eines "titulierten Unterhaltsanspruches" regelmäßig Unterhalt, so ist das Einkommen um diesen Betrag zu verringern, ehe es auf den ALG II-Bedarf angerechnet wird. Unterhaltspflichtige müssen die ARGE von sich aus auf die Unterhaltsleistung aufmerksam machen, da dieser Aspekt im Fragebogen nicht erhoben wurde.


    7.Regelungen nach § 11 SGB II


    a) Nr. 7 in § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II bestimmt nunmehr, dass Aufwendungen "zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag" den Betroffenen nicht als „bereites“, d.h. einsatzfähiges Einkommen zur Verfügung stehen. Diese Regelung greift auch bei nicht gepfändeten Ansprüchen, die aber wegen eines titulierten Unterhaltsanspruches jederzeit gepfändet werden können. Rechtsfolge: Unterhaltsansprüche, die ein Unterhaltsverpflichteter aufgrund eines titulierten Unterhaltsanspruches oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung zu erbringen hat, sind daher von seinem Einkommen abzuziehen. Unterhaltstiteln können auch solche sein, die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 i.V.m. § 60 SGB VIII kostenfrei vom Jugendamt erstellt werden können.


    Aber ist ein Einkommen von 0,00 € ein Einkommen, wenn ja müste ich erst den Unterhaltstitel abziehen und dieser wär dann gleich mehrbedarf!


    Hat wer schon Erfahrungen in dieser Sache??

  • Toll Kitty, und wenn er so schnell keinen Job bekommt? Wenn das so einfach wäre, wären viele nicht hier im Forum.


    AusNRW
    Natürlich ist deine Denkweise eigenwillig; du kannst nicht negativ-`runterrechnen (sozusagen) und dann diese Negativzahl als Mehrbedarf beanspruchen. Insgesamt ist es so, dass "Schulden", egal worauf die basieren, das Amt nicht interessieren (können). Das führte zu weit. Die Sachlage für dich ist schlichtweg die, dass dir, wenn du H IV beziehst, nichts mehr "abgezwackt" werden kann. Sofern deine Kinder noch unter 12 Jahre alt sind und du bisher Unterhalt gezahlt hast, erhält die Mutter der Kinder Unterhaltsvorschuss. Der wid insgesamt 6 Jahre lang gezahlt, maximal bis zum 12. Lebensjahr. Dieser Unterhaltsvorschuss sammelt sich im Laufe der Zeit an und wird von dir zurückgefordert, sofern du wieder leistungsfähig bist. Das ist der erste mögliche Fall/Ausgang. Die zweite Möglichkeit: Du hast kein Einkommen mehr (also H IV) und bist leistungsunfähig und die Zeit der Unterhaltsvorschussleistung ist entweder schon ausgeschöpft, oder die Kinder sind bereits 12 Jahre oder älter. Diese eingetretene Leistungsunfähigkeit mußt du in dem Fall umgehend der Mutter der Kinder bzw. dem Jugendamt mitteilen unter Vorlage deines Bescheides (als Beweis). Reagieren die darauf nicht und fordern trotzdem die Zahlung (was aber nicht funktionieren kann, da du nun einmal kein Einkommen hast), mußt du dir einen Anwalt nehmen (Beratungsschein und Prozesskostenhilfe machen das auch für H IV-ler möglich) und Klage auf Herabsetzung bzw. Aussetzung des Unterhaltes einreichen. Sollte die Gegenseite keinen Titel haben, also kein Urteil, keine Jugendamtsurkunde oder dergleichen,, brauchst du diesen Weg nicht einzuschlagen, weil die dann eh` nicht gegen dich vollstrecken können und dann wiederum "die" erst gegen dich klagen müßten, womit sie aber nicht durchkommen, solange du kein Einkommen hast. Fazit also: Wenn du kein Einkommen hast, sondern nur H IV, kannst du nicht zahlen, es summiert sich auch nichts, das die "später" von dir nachfordern können (ausgenommen die eingangs erwähnte Möglichkeit: Unterhaltsvorschusszahlung durch das Amt, wenn der noch nicht ausgeschöpft war und die Kinder noch keine 12 Jahre alt sind).


    "Leider" weiß ich das aus eigener Erfahrung (als Mutter zweier Kinder) sehr genau. Der Vater meiner Kinder hat nahezu nie oder kaum gezahlt und uns mehrfach wegen Herabsetzung auf Null verklagt, obwohl er Arbeit hatte als Dipl.-Ing. (Damit kam er zwar nicht durch, zahlte aber wirklich kaum etwas, da eben nicht genug "da" war.)

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  • Kitty121
    Das steht ja auch außer Frage, ändert aber leider kaum etwas - wie gesagt - insgesamt habe ich meine zwischenzeitlich erwachsenen "Kinder" auch nahezu alleine durchgebracht, ohne dass dann, wenn man sie bei sich hat, danach gefragt wird, wie man/wir das eigentlich schaffen sollen. Es ist sehr ungerecht, und wenn es nach mir ginge, würde sich nicht nur der verauslagte "Unterhaltsvorschuss" des Amtes anhäufen und später zurückgefordert werden können, sondern der Mindestregel-Unterhaltssatz überhaupt, weil es wirklich (mit Ausnahmen natürlich) viele "Väter" gibt, die erst wieder arbeiten gehen, wenn sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, weil ihre Kinder dann in der Zwischenzeit keine Ansprüche mehr haben und sie in der Zwischenzeit als zahlungsunfähig gelten. Der Vater meiner Kinder, dem ich sein Studium (inkl. aller Abschlüsse, angefangen vom Realschulabschluss bis zum Abi, dann Studium), finanziert habe, traute es sich sogar, trotz "Zahlungsunfähigkeit" den Kindern zwar nichts zum Geburtstag oder Weihnachten zu schenken und kümmerte sich nicht weiter, schickte aber "Urlaubskarten". Das ist frevelhaft.

  • Leider muß ich dir Recht geben, weil in dem Fall den Kindern zumindest der Trennungsschmerz und dieses Minderwertigkeitsgefühl erspart bleiben könnte. In einem seiner Briefe schrieb mein Sohn damals - kurzes Zitat aus einem sehr langen Brief: "... denn wer kann sich schon damit abfinden, wenn sich der eigene Vater, anstatt sich um seine ersten Kinder zu kümmern, lieber abwendet und - geflissentlich - noch ein geplantes weiteres neues zeugt? Da kommen selbstverständlich Gefühle der Minderwertigkeit und Selbstzweifel auf. Die quälende Frage, was man denn falsch gemacht haben könnte und - keine Antwort ..."


    Ganz ehrlich Kitty, wir haben viel durch und ich hätte sonstwas dafür gegeben, meinen Kindern all diese Gefühle abnehmen zu können. Und die reden nahezu nur über "Geld". ( also die Männer meine ich natürlich).

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  • Leider ist es so das eben die Kinder meistens die leidtragenden sind.Ich kann von daher auch die Frauen verstehen die ihren Kindern dann den Umgang nicht mehr erlauben.Meine Freundin hat es so gehandhabt und es war im Nachhinein betrachtet das beste was sie tun konnte.Am Anfang war er Feuer und Flamme für die kleine (Große inzwischen) und nach der Trennung hat es dann nicht mal zum Unterhalt gereicht.Aber mit neuer Partnerin Haus gebaut und zweimal im Jahr in Urlaub.Allerdings hatte er vor kurzem mal wieder versucht Kontakt aufzunehmen und da meinte sie nur zu ihm er wäre als Vater ja nie da gewesen und jetzt wo sie es auch beruflich geschafft hat braucht sie ihn auch nicht mehr.