und zwar geht es darum, ich möchte jetzt mit meinem freund zusammen ziehen. er arbeitet und hat einen netto verdienst von ca 1350euro monatlich.
ich habe auch eine kleine tochter(11monate),die nicht das leibliche kind meines freundes ist.
nun die frage,ich gehe zur zeit nicht arbeiten(fang nächstes jahr an zu studieren...)und beziehe zur zeit hartz VI. hab ich da auch noch einen anspruch drauf wenn ich mit meinem freund zusammen wohne und wie sieht es denn aus mit wohngeld?
und wir haben eine wohnung in aussicht,die (wenn nur ich und meine tochter angemeldet sind) unseren bedarf laut hartz VI gesetz nur um 50euro in der kaltmiete übersteigt,aber viel größer ist. aber die qm"sind doch eig nur ein richtwert oder?
so,nun der nächste punkt.im september nächstes jahr geht mein freund auf eine meisterschule und bezieht dann ein sog meister bäfög. was und wie ändern sich dann die ansprüche von mir uns meiner tochter?
wäre super wenn mir einer helfen kann!
danke schonmal...
gruß tinkerbell
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Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst bildet ihr eine BG da ihr gemeinsam ein Kind betreut auch wenn dein Freund nicht der Vater ist.Vom Verdienst deines Freundes bleibt ein Freibetrag und somit könnte es sein das ihr noch ALG2 beanspruchen könntet.Dies kommt darauf an wie hoch die Miete ist.Versuche mal einen ALG2 Rechner.Ansonsten könntet ihr Wohngeld beantragen.Die Wohnung muß angemessen sein in den qm und dem Preis.Wenn die Wohnung zu teuer ist dann müßtet ihr den Rest von eurer Leistung bezahlen sofern ihr Anspruch hättet.Bei Bezug von Bafög gibt es keinen Anspruch auf ALG2 und auch wenn du beginnst zu studieren fällst du aus dem ALG2 raus.Deine Tochter hätte eventuell auch keinen Anspruch da sie Kindergeld und Unterhalt bekommt.Für sie käme dann Wohngeld in Frage.
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