Hallo,
erstmal schnell zu meiner Situation. Ich bin 25 Jahre und habe eine 2 Jährige Tochter mit der ich momentan in einer 1 Zimmer, 33m² Eigentumswohnung lebe. Seit über einem Jahr versuche ich nun schon die Wohnung zu verkaufen und streite mich ständig mit dem Jobcenter ob ich die Wohnung nicht vermieten könnte und mir der Mieteinnahmen eben angerechnet werden könnten. Leider fanden wir bisher keine Lösung. Jetzt habe ich gehört das das Schonvermögen erhöht wurde und jetzt kommt meine Frage:
Wäre es möglich wenn ich meine Wohnung im Rahmen des neuen Grundfreibetrages von 750 Euro pro Lebensjahr verkauffen würde. Eigentlich dürfte mir das Amt dann das vom Wohnungsverkauf enstandene Geld nicht anrechnen oder??? Muss ich das Geld dann in eine Rentenversicherung stecken oder kann ich das Geld auch anderweitig verwenden? Ich habe so berechnet Mein Freibetrag 750 Euro*25 Jahre also 18750 Euro plus der Freibetrag meiner Tochter von 3100 Euro entsprechen 21850 Euro. Meine Wohnung würde 20000 Euro einbringen. Ist das Geld geschützt oder nicht???
Danke schon mal für die Hilfe.
LG Marina