Hallo alle zusammen!
Ich hab da mal eine Frage bezüglich der Anrechnung von unregelmäßigem Einkommen auf ALG II und es wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.
Ich beziehe seit diesem Monat ALG II und langfristig bin auf der Suche nach einem Vollzeitjob. Kurz- und Mittelfristig schaue ich natürlich auch nach 400-Euro oder Kurzzeitjobs um ein wenig aufstocken zu können und Kontakte zu knüpfen, die mir zu Jobs verhelfen könnten:D. Nun hätte ich die Möglichkeit im November für ein paar Tage auf einer Messe zu arbeiten und dementsprechend in wenigen Tagen einige hundert Euro zu verdienen. Würde mir das Geld so angerechnet, dass ich lediglich 160 Euro (anrechnungsfrei) davon behalten könnte, oder dürfte ich das Geld komplett behalten, da ich ja davor und danach kein Einkommen mehr habe und der Verdienst auch als einmaliger Zufluss gewertet werden könnte?
Wie müsste ich dieses beantragen? In dem Formular ist meines Wissens die Option "einmaliger Verdienst" nicht vorgesehen (vielmehr: "regelmäßige Einkünfte")
Es handelt sich in meinem Fall aber ja nicht um monatliche regelmäßige Einkünfte. Ich besitze keinerlei Vermögen und spiele hier darauf an, dass man ja über 750 Euro Vermögen/Bargeld (abgesehen von den zusätzlichen Freibeträge) verfügen darf ohne dass es zu Leistungskürzungen kommt. Wisst Ihr wie dieser einmalige Zuverdienst/Zufluss von der ARGE bewertet werden würde?
Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge!