neue regelsätze??

  • am 20 oktober wird das verfassungsgericht über die regelleistungen entscheiden ob sie gesetzeswiedrig sind


    ich hab schonmal alle meine bescheide zum überprüfen eingereicht.sollte dem wiederspruch stattgegeben


    werden.so ist meine überprüfung anhängig und es wird rückwirkend gewährt.aber warten wir mal ab.sollte


    interesse bestehen stell ich das überprüfungsformular gerne zur verfügung



  • Hier mal ein Link zu einem Interview mit einem der Kläger: www.hartz4-plattform.de/images/Intervi
    ew_09.10.09.pdf
    Ist zwar sehr viel zum lesen, aber interessant

  • Über die willkürliche Festlegung des
    Regelsatzes wird der 1. Senat des
    Bundesverfassungsgerichtes morgen zu befinden
    haben, deshalb an dieser Stelle ein von mir
    im Februar 2007 in der "uffn
    wedding" veröffentlichter Beitrag:



    Rentnergespräch


    Warenkorb für ein menschenwürdiges Leben?


    „Du Nirschl. Der Schwager vom Pawliczek ist
    doch schon einige Zeit arbeitslos. Und als
    Schlosser hat der mit seinen 48 Jahren kaum
    noch Aussicht auf einen Job. Gestern hab ich
    ihn getroffen, und da hat er mir erzählt,
    dass er gar nicht mehr weiß, wie er mit den
    345 € auskommen soll.“


    „Wieso merkt er das denn jetzt erst?“


    „Erst hat er ja noch Arbeitslosengeld I
    bekommen, und in der Hoffnung, wieder eine
    Anstellung zu kriegen, hat er anfangs noch
    die Hypotheken für seine Wohnung bezahlt und
    dabei seine ganzen Ersparnisse verbraucht.
    Aber seit vier Monaten kriegt er nur noch
    Hartz IV und der Verkauf seiner Wohnung hat
    nicht mal ausgereicht, die restlichen Zinsen
    und Hypotheken abzudecken.“


    „Und wo ist das Problem Köstlmaier?
    Schließlich haben Experten ausgerechnet, dass
    man mit dem Geld ein menschenwürdiges Leben
    führen kann. Die haben dafür extra einen
    Warenkorb zusammengestellt.“


    „Und wie hat man das gemacht?“


    „Man hat das Verbraucherverhalten der
    untersten 20 % Einkommensschicht zugrunde
    gelegt.“


    „Hm, das ist doch fair.“


    „Natürlich hat man aus dem
    Verbraucherverhalten prozentuale Abstriche
    gemacht. So hat man sich zum Beispiel
    gedacht, dass ein Hartz IV-Empfänger weder
    Maßanzüge und Pelze, noch Wohnmobile und
    Segelflugzeuge braucht.“


    „Wie? Die unterste Einkommensschicht ist so
    angesetzt, dass sie sich Segelflugzeuge
    kaufen kann?“


    „Natürlich nicht. Die Obergrenze liegt bei
    985 Euro, aber schließlich ist es denen ja
    nicht verboten, solche Sachen zu kaufen.“


    „Aber den Warenkorb hat man doch sicher seit
    1998 an die heutigen Preise angeglichen?“


    „Man hat die Entwicklung des Warenkorbs nicht
    an den Preisindex geknüpft, sondern an das
    Rentenniveau. Da dieses seit 2003 unverändert
    ist und bis 2009 auch so bleibt, ändert sich
    am Warenkorb auch nichts.“


    „Aber dann liegt ja praktisch immer weniger
    Ware in dem Korb. Alleine schon durch die
    Mehrwertsteuer-Erhöhung.“


    „Köstlmaier, das siehst du ganz falsch. Wenn
    man sich den Korb genau ansieht, ist das
    alles völlig logisch.“


    „Was soll denn daran logisch sein, Nirschl?“


    „Na sieh mal: Zum Beispiel sind in dem Korb
    20,74 € für Strom. Ich kenne zwar keinen, der
    so eine niedrige Stromrechnung hat, aber
    Hartz-IVer kriegen nur 1,70 € für
    Reinigungsmittel, für Körperpflege ist gar
    nichts ausgewiesen, also können sie ja auch
    nur selten duschen oder ihre Waschmaschine
    benutzen. Und von den 123,76 € für
    Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
    können sie auch höchstens zweimal in der
    Woche kochen. Da brauchen die natürlich viel
    weniger Strom.


    Und wenn die Rechnung doch höher ist, dann
    müssen sie eben die 6 € für Schuhe einsparen
    und die 5,95 € für Möbel. Letzteres ist doch
    ohnehin frei verfügbare Masse. Bis sich der
    Schwager vom Pawliczek von dem Geld neue
    Möbel kaufen kann, liegt der doch längst in
    der Kiste. Und die wird ebenso wie das
    anonyme Massengrab schließlich vom Staat
    bezahlt.“


    „Nirschl, wenn das Verbraucherverhalten von
    1998 stammt, dann müsste das Geld für
    Gesundheitsaufwendungen aber erhöht worden
    sein. Damals gab es ja noch keine
    Praxisgebühr und keine
    Arzneimittelzuzahlung.“


    „Ja, das hat man natürlich berücksichtigt.
    Deshalb wurde der Prozentsatz auch von 36 %
    der Ausgaben der untersten Einkommensschicht
    auf 60 % angehoben.“


    „Aber es werden doch nach wie vor nur 345 €
    gezahlt.“


    „Tja, Köstlmaier, manchmal gibt es eben
    seltene Zufälle. So haben die Experten
    gleichzeitig mit der Erhöhung der
    Gesundheitskosten festgestellt, dass man für
    Nahrungsmittel und Bekleidung viel zu hohe
    Prozentsätze berechnet hatte, und dies
    revidiert. Dass dies auf den Cent genau die
    Erhöhung im Gesundheitsbereich ausmacht, ist
    nur einer dieser seltenen Zufälle.“


    „Aber immerhin wird einem Hartz IV-Empfänger
    ein Kleinauto zugestanden, damit er wegen der
    besseren Mobilität größere Chancen am
    Arbeitsmarkt hat.“


    „Nun, das ist so nicht ganz richtig. Es liegt
    ja schließlich kein Auto im Warenkorb. Er
    musste es also vorher schon erworben haben.
    Aber auch dann kann er es nur nutzen, wenn er
    es zum Tretauto umbaut.“


    „Wieso das denn?“


    „Weil in dem Warenkorb weder Sprit, noch Geld
    für KFZ-Steuer oder –Ver-sicherung sind.,
    ganz zu schweigen von Reparaturen.


    Komm Köstlmaier, lass uns zu Inge gehen,
    bevor die auch noch Hartz IV beantragen muss.
    Ich gebe einen aus.“

  • auf anfrage eine kopie des überprüfungsbescheides


    Absender: __________________________________________________________________




    An:


    ___________________________


    ___________________________


    ___________________________ Datum: ___________________






    Überprüfungsantrag
    gemäß § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide



    BG-Nummer: _________________________





    Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit dem _________________ beziehen wir Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ih*nen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach §§ 20, 28 SGB II ermittelt.


    Betroffen sind oder waren folgende Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:


    1. _________________________________


    2. _________________________________


    3. _________________________________


    4. _________________________________


    5. _________________________________


    6. _________________________________


    7. _________________________________


    Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie in diesem Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantragen wir hiermit eine Überprüfung gemäß § 44 SGB X, da betref*fend den Eckregelsatz des SGB II und die daraus berechneten Regelsätze für Kinder und Erwachsene Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.



    Begründung:


    Das Bundesverfassungsgericht wird über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20. Oktober 2009 verhandeln.


    Dabei geht es um die vom Hessischen Landessozialgericht (Az.: L 6 AS 336/07) und auch vom Bun*dessozialgericht (Az.: B 14 AS 5/08 R und Az.: B14/11b AS 9/07 R) jeweils gemäß dem Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten verfassungsrechtlichen Fragen betreffend §§ 20 und 28 SGB II sowie um Verfassungsbeschwerden, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen des SGB II für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


    Unter Bezug auf diese Vorlagebeschlüsse der Gerichte in den Ausgangsverfahren sind wir der An*sicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide für Kinder und Erwachsene und somit auch die bis*herige Anrechnung des monatlichen Kindergeldes auf die Sozialleistung für Kinder aller Voraussicht nach rechtswidrig waren und sind und daher eine höhere Leistung ohne Anrechnung des Kindergeldes de jure festzustellen ist. Soweit einmalige Bedarfe nicht berücksichtigt wurden, bezieht sich der Über*prüfungsantrag auch darauf.


    Mit dem heutigen Antrag kommen wir einer eventuell angestrebten Anwendung des § 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16).


    Etwaige Nachzahlungsbeträge sind selbstverständlich nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsen.


    Sollten Sie unserem Antrag nicht entsprechen, bitten wir um eine ausführliche schriftliche Begrün*dung.


    Außerdem bitten wir um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung zu diesem Antrag.


    Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, legen wir hiermit Widerspruch aus oben genannten Gründen gegen sie ein bzw. erweitern schon eingelegte Widersprü*che oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung.


    Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich hiesiger ergänzender Überprüfungsantrag auf die Zeiträu*me vor der Zusicherung.


    Diese Erklärungen erfolgen durch die gesetzlichen Vertreter auch im Namen der minderjährigen Mit*glieder der Bedarfsgemeinschaft.


    Hochachtungsvoll





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    Unterschrift aller volljährigen Personen in der BG