Hallo zusammen. Habe mal einige Fragen zu Hartz 4. Ich bin Rentner und meine Freundin muß jetzt Hartz4 beantragen. Wir leben zusammen. Sie muß jetzt über alles von sich und über sich angeben. Ok verstehe ich, aber wieso muß auch Ich alles von mir angeben.Meinen Rentenbescheid ist ok, aber sonst alles ist doch meine Privatsache. Denn ich möchte doch nichts beantragen sondern meine Freundin. Vieleicht gibt es ja jemanden der es mir erklären kann. Im vorraus danke. LG Frieda
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Da ihr zusammenlebt bildet ihr eine BG.Insofern braucht die ARGE zur Berechnung des Anspruches deiner Freundin auch deine Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen.Wenn z.B.deine Rente sehr hoch wäre dann müßtest du für deine Freundin mit aufkommen und sie hätte keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
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Meine Rente beträgt 750 euro. die Miete ist 475 euro warm. Bei der Lage hat meine Freundin Anspruch und wenn ja wieviel? Für uns ist das alles neu,danke für die Aussagen.
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Frieda
Die stufen euch als eine BG = Bedarfsgemeinschaft ein, also "tauchst" auch du in deren Berechnung mit all deinen "Daten" auf. Einkommensmäßig gesehen ist das in eurem Fall kein Problem; sie wird dennoch Leistungen erhalten. Solltest du aber über Vermögen verfügen, das über den derzeit zulässigen "Vermögensfreigrenzen" liegt, würde dies angerechnet werden und deine Freundin hätte entsprechende Kürzungen hinzunehmen. -
Es gibt ALG2 Rechner dir ihr benutzen könnt.
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Danke für die Antwort. LG Frieda
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