Hallo, ich und meine Frau sind leider Harz 4 (Bedarfsgemeindschaft) jetzt wollen wir uns Selbstständig machen erst mal nur als Kleingewerbe wenn ich mir ein Gewerbeschein hole und meine Frau auch darf dann Jeder 100 € vom verdienst behalten oder darf man pro Bedarfsgemeindschaft bloß 100€ + 20% von den was drüber ist dazu verdienen?
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moin moin,
der freibetrag gilt für jede arbeitsfähige person der BG.. -
danke für die schnelle antwort
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Erstmal wird die Grenze demnächst erhöht, sagt man, abwarten, zweitens kannst du durchaus mehr verdienen als 100,-, wenn du entsprechende Werbungskosten nachweist
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Werbungskosten? kannst mir das genauer erklären?
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Ich versuch´s mal :
Verdienst = 100,-- € = freiVerdienst = 500,-- € = 100,-- € frei
Diff. 400,-- €, davon 20 % Werbungskosten = 80,-- €
Summe : 100,-- + 80,- = 180,-- €Hast du höhere Werbungskosten als die 80,-- € ,
mußt du sie belegen und solltest es auch -
Kann ich zb. auch ein kleines Büro und Spritkosten mit angeben? Werden die mir mit freigestellt?
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Du machst du eine EÜR, mußt du sogar und mußt die auch vorlegen
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