Hallo, mich würde folgendes mal Interessieren und zwar bezieh ich und meine frau mit 2 Kindern Harz 4 (Bedarfsgemeinschaft) wir bewohnen eine 67 qm 3 Raum Wohnung die im Monat 475€ Warm Kostet und 340€ Kalt das Amt zahlt uns aber nur 455 € also muss ich 20€ selbst aufbringen. Nun ist unsere Jahresendabrechnung gekommen und wir haben 140 € zurückbekommen die will jetzt das Amt komplett zurück haben ist das gerechtfertigt? Schließlich bezahlen die doch auch nicht die kompletten neben kosten oder denk ich da jetzt falsch? Da kann ich in Zukunft ja auch die Heizung im Winter über Durschlaufen lassen und zahle liebe 140 € Nach anstatt zu Frieren.
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Bei mir zahlt die ARGE auch nicht die komplette Miete.Das kommt auch immer auf deine Nebenkosten an.Die Rückzahlung wird nach dem Zuflußprinzip behandelt und ist Einkommen was verrechnet wird.
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Hallo,
sind in der Rückzahlung (140 EUR) anteilige Kosten für Warmwasser enthalten?
Dann dürfen diese nicht voll auf die Miete angerechnet werden, da die Kosten für Haushaltsenergie z. B. Warmwasser über die Regelleistung gezahlt werden und nicht über die Miete.Gutschriften für Miete oder Heizung werden nicht als Einkommen angerechnet (das wäre falsch) sondern wirken sich "Mietmindernd" aus (vgl. §23 Abs. 1 SGB II Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.)
Evtl. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
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