Hartz 4 beantragen trotz ALGII und 400 Euro Job?

  • Hallo,


    ich habe im September meine Ausbildung beendet und wurde nicht übernommen.


    Bekomme derzeit 320 Euro Arbeitslosengeld und habe einen 400 Euro Job seit 2 Jahren, wohne in München.


    Zahle Anteilig 350 Euro Miete + 20 Euro Strom.


    Steht mir da noch Hartz4 zu ? Wo muss ich da hin und was beachten ?


    Bisher konnte ich durch erspartes ganz gut alles überbrücken, mittlerweile wird es knapp von knapp 720 Euro im Monat zu leben..


    Danke für Eure Hilfe!!


    Nachtrag: ich meine natürlich Arbeitslosengeld I !!!

  • Wenn mich nicht alles täuscht kann man Hartz 4 erst dann bekommen, wenn man kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekommt. Falls ich mich da irre geben die Experten bitte bescheid.


    Arbeitslosengeld 2 ist Hartz 4. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann also ohnehin nicht Hartz 4 bekommen, weil beides das selbe ist. Die Frage in deinem Topic ist somit falsch gestellt.


    Wer seine Arbeitsstelle verloren hat, die er lange Zeit hatte, bekommt Arbeitslosengeld I für gewöhnlich. Arbeitslosengeld II (also Hartz 4) ist dann quasi eine Stufe tiefer, sobald man keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat.


    Allerdings ist dein Geldsatz ganz schön niedrig. Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass der Verdienst aus deinem 400 Euro Job mitgerechnet wird.


    Und es wäre schonmal hilfreich zu wissen ob du nun Arbeitslosengeld I (von der Agentur für Arbeit) oder Arbeitslosengeld II (von der Arbeitsgemeinschaft/Arge) beziehst. So kann man dir besser Auskunft geben.

  • Das ist dann wirklich reichlich wenig, da wäre eine Aufstockung durch die Grundsicherung eventuell möglich, denke ich. Aber wie gesagt: Experten vor!


    Falls du tatsächlich Hartz 4 bekommen könntest, wären das dann Grundbetrag plus Miete/Strom minus Arbeitslosengeld I, minus Verdienst vom 400 Euro Job, schätze ich. Das hieße dann unterm Strich wärs nicht all zu viel.

  • Normalerweise fällt man, wenn das ALG I nicht ausreicht und unter dem (sogenannten) H IV - Niveau liegt, automatisch ins ALG II (sprich also H IV). Beim ALG II - Bezug erhälst du dann den Regelsatz + deine Mietkosten (wobei im ALG II-Bezug natürlich die Angemessenheit der Unterkunft eine Rolle spielt, ein Alleinstehender also 45 qm haben "darf" und die Miethöhe sich nach dem in der betreffenden Region geltenden Vorgaben der Behörden richtet). Von deinen 400 Euro aus dem Job kannst du beim ALG II-Bezug 100 Euro anrechnungsfrei behalten und von dem Restbetrag 20 %., Mithin hättest du im ALG II-Bezug zur Verfügung


    Regelsatz 359 Euro
    Einkommen aus 400 Euro-Job = 160 Euro
    KdU (Miete) = 350 Euro


    Gruß. Lirafe

  • Das habe ich dir doch vorgerechnet, mußt doch nur addieren. Die zulässige Höhe der Miete für eine Person in deiner Region mußt du beim zuständigen Amt erfragen, die weiß ich natürlich nicht. Wenn diese 350 Euro, die du zahlst, zulässig sind, erhälst du 869 Euro.