Extreme Probleme--- Hilfe!

  • Folgende Situation:


    Ich bin in einem Ausbildungsverhältnis wo ich netto 350€ rausbekomme, also nicht viel.


    Ich wohne (leider) mit meinem Vater und mit meiner Stiefmutter zusammen. Ein Zusammenleben ist aber unmöglich, da ich immer nur angemault werde, sobald ich nach hause komme. Meine Stiefmutter durchwühlt mein Zimmer wenns nicht ordentlich ist, einen Schlüssel bekomme ich nicht.


    Kurzerhand: Es ist unerträglich geworden mit denen zusammenzuleben.
    Stiefmutter fühlt sich immer im Recht, Vater reagiert nur mit verbalen Agressionen und weicht aus wenn ich drauf anspreche... Selbst wenn ich weinend vor denen stehe stört die es nicht, und ich muss mir noch anhören wie siffig ich bin, was aber garnicht sein kann, so oft wie ich aufräumen muss.


    Zur Info: Ich bin 21 Jahre alt!


    Jedenfalls suche ich nach Möglichkeiten eine eigene Wohnung zu bekommen. Was habe ich für Chancen und Möglchkeiten vom Staat bezuschusst zu werden?


    Bitte keine Familientherapien, denn das bringt nichts. Meine Eltern hassen mich und umgekehrt mittlerweile. Nur von meinem Ausbildungsgehalt ist es mir nicht möglich ne Wohnung zu finanzieren.


    Dumme Vorschläge könnt ihr euch echt sparen, denn ich bin echt am Ende...


    Zur Info: Dies ist in der Ich-Form geschrieben, zur besseren Lesbarkeit. Es geht um meinen besten Freund.


    Gruß
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  • Auch wenn dein Ausbildungsgehalt vielleicht zu gering ist, um davon alleine eine eigene Wohnung zu unterhalten, kannst du - auch wenn du erst 21 Jahre alt bist - damit ausziehen vielleicht in eine WG oder dergleichen, also so, dass du keine hohen Kosten hast. Denn mit deinen 350 Euro liegst du ja nur ganz knapp um ein paar Euro unter dem Regelsatz und das Ausbildungsgehalt steigt doch vermutlich im nächsten Lehrjahr, also ist gestaffelt, so dass du ergänzend Wohngeld beantragen kannst. An deiner Stelle würde ich ein kurzes Telefonat mit dem Wohngeldamt führen und nachfragen, um sicherer zu sein. Die Höhe des ggf. zu bewilligenden Wohngeldes kannst du dir mit dem Wohngeldrechner via Internet errechnen.

  • Du solltest dich mal erkundigen ob du nicht Anspruch hättest auf BAB.Damit wätre ein Auszug doch möglich.Ansonsten solltest du deine Stiefmutter darauf hinweisen das sie in deinem Zimmer nichts zu suchen hat da dies deine Privatsphäre verletzt.Notfalls würde ich ein neues Schloß einbauen lassen.

  • Kitty , was soll das für ein "neues Schloss" sein, das sie einbauen läßt in der Wohnung, die im Wesentlichen ihrer Stiefmutter gehört und was soll das dann für ein Verhältnis sein? Halte ich für undurchsetzbar und innerhalb einer Familie für abwegig, wenn man den Rest der Zeit auch nur halbwegs vernünftig miteinander verbringen will, weil man muss.

  • Hallo,
    Du hast familiäre Probleme und bist in einer Lehre.
    Nun,es besteht die Möglichkeit,das wenn Du durch die Probleme zuhause ,in der Lehre nachlässt und die Gefahr besteht,das Du die Lehre nicht richtig beenden kannst,so musst Du bei der ARGE vorsprechen und denen das Problem schildern.
    Die werden alles genaustens überprüfen und solltest Du recht haben,wird die ARGE Dir genehmigen,einen eigenen Haushalt zu gründen.
    Sprich bei der ARGE in der Jugendabteilung vor.
    Gruss Ray

  • @ Ray du solltest nur Ratschläge erteilen die auch stimmen.Sie ist unter 25 und würde von der ARGE gar nichts bekommen auch im Hinblick darauf das sie in einer Ausbildung ist.


    lirafe Auch wenn sie in der Wohnung der Stiefmutter wohnt hat jeder für sich eine Privatsphäre und dazu gehört das auch wenn es Mutter oder Vater ist man nicht in den persönlichen Sachen der Kinder herumschnüffelt oder die Post öffnet.So was würde mir im Bezug auf meine KInder niemals auch nur einfallen.Da in dieser Familie sowieso einiges im Argen liegt dann würde ein neues Schloß an der Tür wenigstens die Stiefmutter davon abhalten überall ihre Nase reinzustecken.Ist vielleicht nicht gerade die beste Lösung aber auch den Eltern muß man manchmal zeigen wo die Grenzen sind.

  • Kitty
    Ja Kitty, im Gegensatz zu deiner Meinung schaue ich noch nach einer "machbaren", also einer Lösung, die das Verhältnis nicht endgültig und für imer zerstört, was deine Variante mit Sicherheit tut. Aber das bis ins kleineste Detail zu erörtern, führt hier zu weit. Mehr werde ich dazu nicht schreiben.


  • Hallo Josaphat!
    Soweit ich informiert bin, kannst Du bei extremen Familiären Umständen sehr wohl ausziehen, wenn ein Leben miteinander nicht mehr möglich ist.
    Ich würde Dir vorschlagen beim zuständigen Amt den Sachverhalt einmal vorzutzragen und auf die Probleme die dich betreffen zu erleutern.
    Gruß Solo-T