DRINGEN: Geliehene Geräte, trotzdem Anspruch auf Erstaustattung?

  • Hallo Ihr lieben,


    bin wieder mal hier, da ich ein paar Fragen habe. Umzug und Co habe ich endlich hinter mir und wurde gott sei dank nach langem hin und her übernommen.


    Nun zu meinen Fragen:


    Da ich nicht mehr alles für die Wohnung habe brauche ich unbedingt folgendes:
    - Kühlschrank
    -Herd
    -Waschmaschine
    -Töpfe
    - Wohnzimmerschrank


    Habe jedoch Waschmaschiene und Herd geliehen bekommen erstmal. Bis ich was vom Amt bekomme.


    Schreibe gerade den Antrag. Muss ich angeben, dass ich die 2 Geräte erstmal geliehen bekommen habe, bis ich was eigenes habe? Und habe ich dann überhaupt Anspruch darauf, diese zu erhalten?


    Wäre schön wenn ihr mir heute noch antworten könnt, denn ab morgen hab ich leider kein Internet mehr :-(


    Seid alles ganz lieb gegrüßt von mir und jetzt schonmal danke für eure Antworten und Hilfe


    Lg Katzan

  • Wenn dir die Erstaustattung zusteht würde ich nicht angeben das du zur Zeit die Geräte hast weil sie dir ja eigentlich nicht gehören.Allerdings wirst du sicher nicht soviel bekommen das du dir die fehlenden Sachen neu kaufen kannst.Ich glaube Wohnzimmerschrank gibt es gar nicht.

  • Danke erstmal für die schnelle antwort


    und was mache ich wenn eine kontrolle kommt? bekomme ich dann ärger? Denn das brauch ich nicht, habe so zu kämpfen gehabt, dass das alles klappt.


    Ebenfalls habe ich viel gelesen, dass es auch ein darlehen gibt. Das könnt ich garnicht zurückzahlen :-(


    Ist es bei erstausstattung darlehnslos? Hoffentlich


    Würde mich freuen Antwort zu bekommen.


    Ganz liebe Grüße
    Katzan

  • Zitat

    Da ich nicht mehr alles für die Wohnung habe brauche ich unbedingt folgendes


    Hallo,


    wenn du die Sachen schon gehabt hast, wirst du es nicht mehr als "Erstausstattung" erhalten, da es sich hierbei wie der Name schon sagt um erste Ausstattung handelt.


    Du kannst für diese Sachen höchstens ein Darlehen beantragen. Den Antrag würde ich am besten begründen, bzw. angeben weshalb du die Sachen nicht mehr hast (wegen wiederholtem Umzug kaputt gegangen....oder sowas).
    Das Darlehen musst du natürlich zurückzahlen. Hierzu könntest du gleich eine Ratenzahlung in Höhe von... anbieten und der ARGE gestatten dies bis auf Widerruf direkt von den Leistungen einzubehalten.



    @ Kitty121
    bei uns gibt es Wohnzimmerschrank seperat, sogar für Hausrat kann man eine Pauschale beantragen sowie für Lampen, Vorhänge, und einiges mehr.


    Viele ARGEn/JobCenter haben sogar eine Liste was alles beantragt werden kann und in welcher Höhe hierfür Mittel gestellt werden. Diese Listen werden nur ungern bzw. garnicht raus gegeben.