Kein Geld für Anwalt, was tun?

  • Hallo Forum,
    was kann ich tun wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann, aber die Scheidung vor der Tür steht,
    gibts da einen vom Staat oder wie soll ich vorgehen, ich habe von der Anwältin meiner noch Ehefrau ein Brief bekommen in dem Steht das Sie die Scheidung beantragt hat, ich frag mich auch woher Sie das Geld für einen Anwalt hat, ok, egal, aber wie komme ich zu meinem Anwalt???
    Ich habe zwar Rechtsschutz->Privat, Verkährs und Berufs, aber der wird nicht einen Anwalt für meine Scheidung bezahlen, das glaube ich nicht.


    Also, gibt es einen der vom Staat bereitgestellt wird für solche Fälle, ich wohne in München.


    Danke für alle Antworten.


    LG
    VaterH

  • hallo,


    wenn du im bezug von ALG2 bist kannst du dir einen beratungsschein vom gericht holen und prozeßkostenhilfe beantragen..dies geht *glaub ich* auch bei geringverdienern..


    am einfachsten wäre es, du gehst zu einem anwalt in deiner nähe und erkundigst dich vor ort..viele haben auch schon notwendige formulare vorrätig..


    lg BineNRW

  • Hallo Bine,
    danke für deine Antwort, nein ich beziehe noch kein ALGII aber das kann sich schnell ändern kommt drauf an wie ich aus der Scheidung rauskomme :D
    Ich habe schon einen Vollzeitjob, nur nach dem abzug aller Ausgaben wie Miete Versicherung Darlehen etc. bleibt noch ca. 600€, und ich soll nach dem Schreiben Ihrer Anwältin 552 für die Kinder aufkommen.
    Damit hab ich auch kein problem, sind ja auch meine, kommen gern zu mir und sind gern bei mir, und ich freue mich auch wenn Sie da sind.
    Nur, wenn ich das für Sie überweise, bleibt für mich noch ca. 50 Euro zum leben, etwas wenig für den ganzen moant denke ich.
    Problem ist ein Darlehen was ich aufgenommen habe als wir noch zusammen waren, ohne dem wäre es kein Problem mit dem Kindesunterhalt.
    Darum möchte ich auch wissen wie ich an einen Anwalt kommen kann, ohne dafür viel Geld benötigen zu müssen.


    Besten Dank
    VaterH

  • Leider schreibst du nicht, was du an "Netto"-Einkommen hast und wieviel genau davon nach Abzug eventueller Unterhaltszahlungen übrig bleibt. Alles andere, wie "Schulden", "Miete" oder sonstwas sind bei der Berechnung nicht relevant, also bei der Beantragung von "Prozesskostenhilfe". Betreffend Familienrechtssachen herrscht die sogenannte "Anwaltspflicht". Einen Beratungsschein benötigst du meiner Meinung nach nicht, wenn die Scheidung sowieso vollzogen werden soll. Der Beratungsschein würde dir lediglich eine Erstberatung zu einem von dir zu tragenden Anteil in Höhe von 10 Euro gewähren. Wichtig insgesamt und vor allem ist aber, dass du dir einen Anwalt suchst, der spezialisiert ist auf "Familienrecht", ansonsten hat man mitunter "schlechte Karten", weil das ein breites Feld ist, in dem ein Anwalt sich auskennen muß. Wer in deiner Region auf Familienrechtsangelegenheiten spezialisiert ist, erfährst du entweder durch Suche via Internet oder bei der für deine Region zuständigen Rechtsanwaltskammer.