KU von wieder verheirateter arbeitsloser Mutter??

  • Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet weil mir eine Frage auf dem Herzen liegt.
    Ich habe zwei Kinder im Alter von 7 und 8 Jahren.
    Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Kinder wohnen bei mir.
    Das Sorgerecht teilen wir uns.
    Meine Exfrau hat noch nie Kindesunterhalt bezahlt, weil sie zu wenig Geld verdient. Deshalb bezahlt der Staat mir Unterhaltsvorschuss für 6 Jahre oder bis die Kinder 12 sind.
    Meine Exfrau ist nun wieder verheiratet und hat mit ihrem Mann ein Haus gekauft. Sie ging ständig arbeiten (Ausbildung), wird aber zum Jahreswechsel arbeitslos.
    Ich denke, das das Gehalt ihres Mannes nichts mit dem KU zu tun hat ?!
    Oder kann ich dies einklagen, wenn der Unterhaltsvorschuss in den nächsten Jahren wegfällt ?!


    Finanziell geht es mir dreckig: Ich habe ein festes Einkommen aber einen hohen Hausabtrag. Die Schulbücher, Klassenausflüge, Kinderkleidung und die Spielsachen der Kinder schlagen ein großes Loch in die Haushaltskasse.


    Ich habe eine feste Freundin, die bei mir wohnt. Sie lebt aber leider seit einigen Tagen auch vom Arbeitslosengeld.

  • Also eines nach dem anderen:


    1.
    Der neue Mann deiner Exfrau hat nichts mit der Unterhaltsverpflichtung deiner Frau zu tun.
    2.
    Deine Frau aber dagegen hat eine "erhöhte" Erwerbsobliegenheitspflicht. Das bedeutet, dass sie sich konkret und permanent um Arbeit bemühen muss und das auch nachweisen muss. Das erreichst du aber ...
    3.
    nur, indem du sie dann regelmäßig entweder dazu aufforderst persönlich (was aber nichts bringt) oder aber einen Anwalt beauftragst (beim Familiengericht herrscht Anwaltszwang, doch ich gehe davon aus, dass du Prozesskostenhilfe erhälst), der dies für dich tut.


    So einfach zu Hause bleiben und nichts tun; Damit kommt die Mutter der Kinder im Normalfall nicht durch.


    In der Zwischenzeit solltest du einfach mal versuchen, Wohngeld zu beantragen oder aber zumindest "Kindergeldzuschlag". Mehr als abgelehnt werden können diese Anträge nicht, aber wichtig auch hierbei ist, dass das Antrags-Eingangs-Datum zählt. Also selbst, wenn du erst einmal nur den ntrag abgibst und die beizufügenden Unterlagen noch fehlen, wird dieses dir, nachdem du diese Unterlagen "nachgereicht" hast, rückwirkend gewährt, wenn es für euch in Frage kommt.

  • Hallo, erstmals vielen Dank für die Antwort.
    Zu Punkt 3 noch eine Frage:
    Ich erhalte ja wie gesagt noch Unterhaltsvorschuss. Damit wird doch der Mitarbeiter vom Jugendamt meiner Exfrau Druck machen, damit sie sich um eine Arbeit kümmert und die Unterhaltszahlungen tilgen kann.
    Ich habe gehört das diese Mitarbeiter gute Arbeit machen würden. Oder muß ich mich mit einem Anwalt wirklich darum kümmern?


    Prozesskostenhilfe ist bei der Scheidung vor 3 Jahren abgelehnt worden.


    Zum Thema Wohngeld und Kindergeldzuschlag:
    Ich verdiene mit Sicherheit nicht schlecht genug. Ich habe ein Netto von 1800 Euro. Mein Problem ist mein hoher Hausabtrag von über 1000 Euro. Mit Kindesunterhalt kann ich alles einigermaßen finanzieren (Urlaub ist natürlich nicht drin).
    Aber wenn der Unterhaltsvorschuss wegfällt und ich kein Kindesunterhalt bekomme da meine Exfrau keine Arbeit findet, sieht es schlecht aus.

  • Also, solange du Unterhaltsvorschuss erhälst, mußt du ihr "eigentlich" natürlich nicht - sozusagen - "zusentzen", zumal das Geld vom Amt regelmäßig eintrifft und man nicht weiß, wie es wäre, wenn sie zahlen müßte, weil sie könnte. Die Kosten kannst du dir also schon mal sparen. Dein Gehalt ist in der Tat nicht schlecht, ich weiß aber nicht, ob du nicht nach Wegfall des Unterhaltsvorschusses dann doch diese Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen würdest; einen weiteren Versuch wäre es "dann" allemale wert, ebenso auch der Wohngeldantrag, der aber vermutlich auch nicht greifen wird. Deine Belastung für das Haus ist natürlich wirklich hoch; ich bin in ähnlicher Situation (also kaum Unterhalt, nachdem die Zeiten der Vorschusszahlung abgelaufen sind), habe aber nicht eine solch hohe Belastung zu tragen wie du. Hälst du es vielleicht für denkbar, deine Raten zu reduzieren, also nach hinten `raus zu verlängern, damit sie für dich erträglicher werden?