Hallo zusammen,
heute ist endlich der Bescheid eingetroffen, dass meinem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, mir die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erst mal als Darehen zu gewähren, im vollen Umfang entsprochen werden konnte.
Nun erhalte ich rückwirkend ab 01.07. die Zahlungen erst mal bis zum 31.12.
Da ich bisher keine Leistungen erhalten hatte, musste ich die Krankenkasse natürlich selbst bezahlen.
Nun ist doch auch in meinem Fall der Krankenkassenbeitrag in den € 359,- enthalten, oder irre ich mich da?
Wenn ja, dann könnte ich doch meine freiwillig gezahlten Beiträge für Juli, August und September von der Krankenkasse zurückfordern.
Kann mir jemand von Euch helfen und kennt sich da aus?
Vielen Dank.
mumbiker