Hallo!
ich habe folgende Frage:
Da das Vermögen aus einem Bausparvertrag um 750,-€ über der Freigrenze liegt, kann kein Hartz IV Antrag gestellt werden. Die Sachbearbeiterin meinte, es könne ein Antrag gestellt werden, wenn diese 750,- ausgegeben wurden, und zwar z. B. für Anschaffungsgegenstände wie z. B. Möbel oder aber als Ausgaben im Sinne des Regelbedarfes, was dann aber zwei Monate entspricht.
Hat jemand Erfahrung/Info, ob auch ein Comuter u.o. ein Fernseher angeschaft werden dürfen?
Im Kern geht es darum dass derzeit keine Krankenversicherung besteht. Diese besteht erst, wenn Hartz IV bewilligt wird.
Es soll und kann nicht erst zwei Monate gewartet werden (siehe Versicherungsschutz), um die 750,-- im Sinne eines verbrauchten Regelsatzes auszugeben.
Vielen Dank und Grüße
Harzbaer