Wenn Wohnung zu groß, dadurch zu teuer - Zuzahlung möglich?

  • Hallo Ihr Alle ;-)


    habe da mal eine grundsätzliche Frage:


    wenn ich als zukünftiger Hartz-IV-Empfänger eine zu große und damit natürlich zu teure Wohnung für mich alleine bewohne, MUSS ich diese dann unbedingt wechseln oder kann ich durch einen Dritten die Differenz laufend zahlen lassen?
    Kann die ARGE etwas dagegen haben?


    Vielen Dank für Eure Antworten ;-)


    Gruß vom Larkie

  • Rein theoretisch könnte die Wohnung ja - sozusagen in WG - von zwei Menschen bewohnt und auch die Kosten dafür geteilt werden. Allerdings "prüft" die Arge dann irgendwann, ob die zusammenlebenden Personen nicht nur eine HG = Hausgemeinschaft, sondern eine richtige BG = Bedarfsgemeinschaft sein könnten, also eine Partnerschaft, bei der man gegenseitig füreinander einsteht und zusammen wirtschaftet.

  • Hallo lirafe,
    vielen Dank für Deine prompte Antwort ;-)
    Aber meine Frage bezog sich wirklich nur auf mich alleine!
    Ich sehe mich auf dem Weg zu Hartz-4 (Privatinsolvenz) und würde natürlich meine bisherige Wohnung behalten wollen. Nun lese ich, dass für eine Person 45-50 m² von der ARGE übernommen werden. Ein guter Freund von mir würde die Differenz langfristig übernehmen wollen. Wäre das ok? Würde da die ARGE mitspielen? Hätte ich darauf ein Anrecht, eben nicht meine Wohnung aufgeben zu müssen?
    Für Deine Antwort vielen Dank.


    Gruß vom Larkie

  • ob du die wohnung behalten kannst und zuzahlst oder umziehen musst, liegt einzig und allein im ermessen deiner arge bzw des sachbearbeiters. vorsicht allerdings, wenn die zuzahlung sehr hoch ist. es könnte sein, dass die arge versucht daraus eine nebeneinkunft zu machen, die sie dann mit an dein regelsatz anrechnet. d.h. du bekommst weniger geld von der arge.


    privatinsolvenz verlangt von keinem die aufgabe der arbeit. d.h. du musst deswegen nicht unbedingt hartz4 beantragen, wenn du arbeiten kannst. du hast alleinstehend einen grundbetrag von rund 990 euro netto deines lohnes. zuschüsse, wie fahrkosten bzw auslöse usw. sinbd dann noch zusätzlich. das netto ist vom reinen stundenlohn bzw. gehalt zu rechnen. kleiner tip: so mancher arbeitgeber ändert problemlos dein lohn und zahlt als ausgleich einen fahrkostenzuschuss, der nicht anrechenbar ist. einfach ehrlich mit dem arbeitgeber reden und mal höfflich nachfragen.

  • ob du die wohnung behalten kannst und zuzahlst oder umziehen musst, liegt einzig und allein im ermessen deiner arge bzw des sachbearbeiters. vorsicht allerdings, wenn die zuzahlung sehr hoch ist. es könnte sein, dass die arge versucht daraus eine nebeneinkunft zu machen, die sie dann mit an dein regelsatz anrechnet. d.h. du bekommst weniger geld von der arge.


    privatinsolvenz verlangt von keinem die aufgabe der arbeit. d.h. du musst deswegen nicht unbedingt hartz4 beantragen, wenn du arbeiten kannst. du hast alleinstehend einen grundbetrag von rund 990 euro netto deines lohnes. zuschüsse, wie fahrkosten bzw auslöse usw. sinbd dann noch zusätzlich. das netto ist vom reinen stundenlohn bzw. gehalt zu rechnen. kleiner tip: so mancher arbeitgeber ändert problemlos dein lohn und zahlt als ausgleich einen fahrkostenzuschuss, der nicht anrechenbar ist. einfach ehrlich mit dem arbeitgeber reden und mal höfflich nachfragen.