Brauch dringend einen Rat
Meine Tochter ist mit 17 Jahren ausgezogen.
Ihr wurde vom Jugendamt eine einmalige Beihilfe von 750 € bewilligt für das Zimmer in der Mädchen WG und zur Ausstattung der 1. Wohnung.
Aufgrund massiver Probleme mit einer Mitbewohnerin hat meine Tochter die Flucht ergriffen.
Nun hat sie eine eigene Wohnung und ihr wurde die Bewilligung vom Jugendamt wieder gestrichen und sie musste Hartz 4 beantragen mit Antrag auf Erstausstattung.
Nun bekommt sie 103 €für alles was in die Küche gehört und 1 Hängeschrank und einen Untgerschrank sowie 1 Tisch und 1 Stuhl.
Sie bekommt nicht ein Teil fürs Wohnzimmer, weder Schrank noch Sitzmöbel , weil ein Wohnzimmer nicht zur Grundausstattung gehört.
Wie haben es andere dann auf 1000 € für eine Erstausstattung gebracht?
Kann mir jemand sagen was meiner Tochter zusteht oder was ich jetzt machen soll?