ich habe eine frage
ich bekomme noch bis 30.11 meine miete gezahlt vom amt
ab da bekomme ich nur noch den satz für eine angemessene wohnung
mein sohn würde mir 250 euro monatlich dazu geben so das ich wohnen bleiben könnte
geht so was ??
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Warum nicht.Die ARGE zahlt dir nur das angemessene und den Rest mußt du selbst tragen.Ich würde aber das Geld nicht unbedingt auf deinem Konto einzahlen sondern es mir in bar geben lassen.Ansonsten könnte die ARGE dir unterstellen das du von deinem Sohn unterstützt wirst und dir Leistungen streichen.
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@ kitty
ich habe eine bessere idee ich habe eine freundin und deren tochter will raus zu hause und möchte bei mir zur untermiete einziehen da sie sich keine wohnung leisten kann
würde die arge das anerkennen ? -
Wenn sie bei dir einzieht und du von ihr Miete bekommst dann wird die ARGE dies als Einkommen rechnen.Besser wäre vielleicht eine WG.
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bitte schreibt mir doch mal jemand was ich genau tun muß
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Wenn die Tochter deiner Freundin bei dir einzieht, seid ihr ab da eine Wohngemeinschaft, also wie Kitty schreibt, eine WG und teilt euch sozusagen ganz normal die Kosten der Wohnung. Den hälftigen Teil übernimmt das Amt für dich dann weiterhin. Allerdings ist einiges zu beachten, auch wenn ihr zwei Frauen seid, also getrennte eigene Bereiche, Unterteilung der Lebensmittel im Kühlschrank (falls mal einer "gucken" kommt und prüft) etc. Dann dürfte nichts mehr schief gehen.
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und wenn ich ihr 1,5 zimmer mit mietvertrag untervermiete
wie ist es dann
mein vermieter wäre damit einverstanden -
Hallo,
Untermietverträge werden vom Amt evtl. an das Finanzamt weitergeleitet, da du dann Mieteinnahmen hast.
Mieteinnahmen wirken sich normalerweise "mietmindernd" aus, d. h. es wird nicht als Einkommen angerechnet aber du erhältst weniger Miete. (so wäre es eigentl. richtig).
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