Hallo zusammen!
Seid einigen Tagen lese ich schon in diesem Forum und muss mal ein "Lob" an die fleißigen Bienchen aussprechen, die schnell und sachlich auf Fragen eingehen. LOB!
Nun hätte ich auch eine Frage, auf die ich im Internet keine Antwort gefunden habe.
Wenn zwei Hartz4-Empfänger in eine WG ziehen möchten, wie groß darf die Wohnung dann sein?
Soweit ich das sehe, werde WG´s gar nicht in den Gesetzten mit einbezogen - entweder ist man Single oder ein Pärchen oder ein Paar. Aber was ist mit WG´s`?
Ich war heute beim Amt und dort habe ich gesagt, dass ich in eine WG mi einem anderen Hartz4-Empfänger gründen möchte. Mir wurde gesagt, das uns dann insgesamt 60 qm zustehen. Ich möchte gerne wissen, wo ich nachlesen kann, das uns 60 qm zustehen und nicht vielleicht etwas mehr.
Im Internet habe ich dazu keine Information gefunden, sondern nur Urteile, in denen gesagt wird, dass eine WG zwischen 60 und 90 qm groß sein dürfen. Gibt es seriöse Quellen, in denen ich etwas zu WGs nachlesen kann?
Ich bendake mich und wünsche noch einen schönen Abend!