Hallo,
ich bin der Neue und habe doch gleich ein Anliegen. Hat jemand von Euch den kompletten Text vom Bundessozialgericht mit o. a. Aktenzeichen. Kurztext befasst sich mit Sozialleistungen
Rentner und Erwerbsunfähige müssen keine Folgeanträge für einmal bewilligte Sozialleistungen stellen. Die Ämter sind verpflichtet, auch ohne weitere Anträge zu zahlen.
Grüße Micha007