Eigenheimzulage als Einkommen aber nicht angerechnet

  • Hallo !


    Ich bin seit 1995 arbeitslos und bewohne eine selbstgenutzte Immobilie (Einfamilienhaus).
    Dafür bekam ich bis 2006 jährlich rund 1500 Euro Eigenheimzulage.
    Seit 2005 (beginn von Hartz 4) wurde mir die komplette Eigenheimzulage des Jahres als Einkommen angerechnet und pro Monat rund 125 Euro als Einkommen von meinem Hartz 4 Betrag abgezogen.
    Meine Einsprüche dagegen, dass ich das Geld zur Tilgung eines privaten zinslosen Kredites benutzte und somit die Eigenheimzulage zweckgebunden war wurde nicht akzeptiert.
    Meine Klage dagegen, vor dem Sozialgericht im Jahre 2006, zog ich zurück.
    Die Chancen, wegen nicht mehr nachweisbaren Rückzahlungsquittungen an den Kreditgeber, den Rechtsstreit zu gewinnen sah ich als aussichtslos an.


    Habe ich noch eine Chance an wenigstens einen Teil der Eigenheimzulage zu kommen?
    Da diese ja als Einkommen bewertet wurde, - stehen mir doch pro Monat 100 Euro als Freibetrag zu ?!
    Warum hat die ARGE nicht gleich von sich aus nur die Differenz (125 Euro - 100 Euro = 25 Euro) als abzuziehendes Einkommen bewertet?


    Was habe ich da für Chancen ?


    Vielen Dank !

  • Die Eigenheimzulage darf nicht als Einkommen angerechnét werden, sofern sie der Finanzierung (in deinem Fall "Tilgung" dient.) Siehe hierzu beispielsweise:


    "Hartz IV und Eigenheimzulage
    Dass auch Hartz-IV-Empfänger eine Eigenheimzulage bekommen dürfen, entschieden die Richter Ende September. Danach werden, sofern sie das Geld sofort in ihre Wohnung stecken, Arbeitslose so behandelt wie jeder andere Antragsteller auch (Az.: B 4 AS 19/07 R)."