Harz VI gestrichen, Selbständig, HILFE!!!!

  • Hallo erst einmal an alle,
    hoffe das ich jetzt nicht so reinplatze, bin total verzweifelt.
    Habe jetzt den Ablehnungsbescheid von der ARGE bekommen.
    Kurz erklärt:
    Habe mich vor einem knappen Jahr Selbständig gemacht, leider wurde mir alle Zuschüsse verweigert, also musste ich alles aus eigener Tasche bezahlen und das dauert dann alles länger, habe bis jetzt wenigsten den Mindestsatz zum Lebensunterhalt (keine Miete, keine Nebenkosten) erhalten, habe durch die hohen Anschaffungskosten für meine Selbständigkeit, bis jetzt leider nicht viel verdient. Jetzt wirft mir die ARGE vor ich hätte zu unregelmässige Einnahmen und ich müsse alles angeben (das habe ich). Nun weiss ich nicht mehr weiter, bitte helft mir, was kann ich jetzt machen. :(


    LG Feuerteufel

  • Also ich bin/war in derselben Situation. Du wirkst (naturgemäß) etwas konfus. Also: Du hast den Antrag gestellt, und du hast die erforderlichen Formulare ausgefüllt und Unterlagen beigefügt?! So versehe ich das. Wie genau lautet die Antwort. An "unregelmäßigen Einnahmen", wie du schreibst, scheitert kein Bescheid. Als Selbständiger ist es total normal, dass man keine "regelmäßigen gleichen Einnahmen" hat. Also, was und wie genau wurde dir geschrieben, was wurde genau bewilligt und was nicht. Wenn du - wie du schreibst - "bis jetzt wenigstens den Mindestsatz zum Lebensunterhalt" erhalten hast, aber nicht Miete und Nebenkosten, haben die dem Grunde nach "bewilligt". Warum der Rest nicht bewilligt wurde, muß aus deinem Bescheid hervogehen.

  • vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Ich habe bis jetzt immer den Mindestsatz an Lebensunterhalt erhalten, aber nichts weiter. Bei diesem Bescheid steht allerdings abgelehnt, also nur bis Oktober genehmigt, wenn ich die nachweise bis Dezember einreiche, das macht micht fertig.
    Oder liegt es vielleicht daran das ich auf grund der hohen Arbeitslosigkeit bei uns in der Gegend einen Antrag auf Umzug gestellt habe, könnte jetzt bereits mehr Kunden in München haben,als in meiner jetzigen Region, zudem habe ich in der Wohnung Schimmel und sie ist derzeit nicht bewohnbar, deshalb muss ich raus, aber selbst das haben sie abgelehnt, obwohl sie allen zugestimmt haben.

  • Also - so blöd sich das anhört; ich würde wirklich "nur" einen Antrag nach dem anderen stellen. Es ist zwar nicht richtig und sollte so auch nicht sein, aber die Erfahrung zeigt, dass es schneller geht, wenn die "nicht" zu viele Fragen und Anträge auf einmal erhalten. Sachbearbeiter sind ja auch nur Menschen und sie stehen unter Druck. Wenn die da also einen Batzen an Fragen liegen haben in einem Antrag, könnte es wirklich sein, dass der erst einmal so Stück für Stück zur Seite geschoben wird, so dass sie "mehrere" andere Anträge "schaffen", also bearbeiten können. Diese Sachbearbeiter stehen unter enormem Druck, glaube ich - und so´dumm, wie sich das anhört, so real scheint das auch zu sein (was ich schrieb).

  • Vielen Dank lirafe, der Antrag auf Umzug wurde bereits vor zwei Monaten abgelent und der Antrag auf Fortzahlung diesen Monat, also werde ich mich erst einmal auf die Fortzahlung beschränken und hoffen, das ich noch solange in der Wohnung bleiben kann, auch wenn mich der Schimmel und die restlichen Umstände in der Wohnung krank machen. Werde dann erst einmal einspruch erheben, gibt es dafür eine Zeitliche einschränkung?

  • Alle Bescheide, die du/man erhäl(s)t, haben in der Regel irgendwo am Ende den Hinweis auf einen möglichen Widerspruch, und auch dazu, in welchem Zeitraum der Widerspruch erfolgen sollte. Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, kannst du einfach formlos ein Schreiben verfassen, mit dem du den "Widerspruch" einlegst. Wichtig ist die Fristwahrung. Die Begründung kannst du nachreichen.


    Wenn die dir insgesamt alles abgelehnt haben also unter anderem auch die Fortzahlung, würde ch mich zunächst auch ausschließlich darauf beschränken, erst einmal die Fortzahlung wieder in Gang zu bringen. Ohnw weitere Fortzahlung oder sonstige Kostenübernahme nützt es dir sowieso nichts, noch wegen anderer Dinge anzufragen. Das verläuft ins Leere.