Hallo,
ich war mit meiner Tochter die letzten 2 Jahre in Spanien ( in dieser Zeit habe ich keinen Unterhalt erhalten). Meine Tochter wollte nach Deutschland zurück, also sind wir im Februar 2009 wieder eingereist. Bei der Kindergeldkasse wurde uns mitgeteilt, das meine Tochter den Unterhalt nachträglich einklagen kann. Meine Tochter wurde am 01.06.09, 18 jahre alt. Nunmehr ist sie ausgezogen aus unserer Wohnung, sie lebt nun mit einer Freundin zusammen und wir haben keinen Kontakt da wir im Streit auseinander gingen.
Wenn meine Tochter den Unterhalt einklagt, würde er docheigentlich mir zustehen?
Kann mir jemand aus dem Forum sagen wie hier die rechtslage aussieht?
Danke
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