Hallo zusammen,
ich habe hier schonmal zu dem Thema gepostet, hoffe es kann mir vielleicht doch noch jemand weiterhelfen.
Ich habe dem Jobcenter ein Wohnungsangebot vorgelegt, was preislich mit insg. 378€ im Rahmen liegt, das Amt stört sich aber an den BK/NK, die angeblich zu gering sind im Vergleich zu Wohnungsfläche.
Der Vermieter war nach der ersten Ablehnung des Amtes dann so nett und hat mir nach Einsicht seiner BK/NK Abrechnung von 2008 ein neues Angebot erstellt, wo die Kaltmiete geringer ist und somit die NK/BK höher.
Zu den Zahlen: Das Amt berechnet bei einer Wohnungsfläche von 52,49qm NK/BK von insg. 124,40€-mit dem neuen Angebot liege ich mit 116,50€ immernoch drunter.
Frage: Woher nimmt das Amt diese Zahlen, ich habe genug Angebote gefunden, wo diese Rechnung nicht hinhaut und die Kosten auch zu niedrig sind!
Die Mitarbeiterin am Empfang meinte, man befürchte eben hohe Nachzahlungen, die das Amt gesetzlich vorgeschreiben eben übernehmen müsste.
Da bringt wohl auch eine eidesstattliche Erklärung meinerseits nichts, daß ich auf Übernahme der Kosten verzichte, oder?Kann mich ja schlecht über dieses Gesetz hinwegsetzen.
Ich habe morgen nochmal einen persönlichen Gesprächstermin, um das neue Angebot zu besprechen.Was könnte ich tun, um die Mitarbeiterin zu überzeugen, daß die NK/BK eben nicht irgendwo hergeholt sind, sondern einfach so!Leider habe ich nicht die Möglichkeit, eine Übersicht der BK/NK von 2008 vorzuzeigen, da diese noch nicht erstellt ist.
HILFE!