Hallo!
Mein neunzehnjähriger Sohn ist vor ca. zwei Monaten aus dem Haushalt seines allein sorgeberechtigten Vaters aufgrund von sich lange angestauten Ärgers vor die Tür gesetzt worden.Er hat sich daraufhin umgemeldet und lebt nun ohne Geld, ausser dem bisschen, was ich ihm geben kann. Er hat Kontakt mit der Arge, muss aber erst zu einem zuständigen SA beim Jugendamt.
Ab dem 19.10. hat er einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsagentur.
Was muss er alles an Formalien mitbringen, und reicht eine schriftliche Beschreibung mit Gründen, Verdienstbescheinigung, Angaben zur Unterkunft des Vaters per E-Mail an den SA beim Jugendamt?
Ab welchem Einkommen ist der Vater, es leben noch unser 18 jähriger und unser 16 jähriger Sohn in seinem Haushalt, zu Unterhalt verpflichtet?
Hat er, wenn er als Härtefall vom Jugendamt anerkannt wird, Anspruch auf Kaution, Miete usw.?
Petsie