Mutter wird arbeitslos, Student (U25) hat Einkommen

  • Hallo liebe Mitglieder,


    die Situation ist die Folgende:


    ich wohne bei meiner Mutter, die zum 1. Januar 2010 in ihrer Stelle gekündigt wird. Sie bezieht Kindergeld (vielleicht auch Unterhalt, ich kenne die Unterschiede nicht). Ich bin (Vollzeit-)Student, 23, und habe in diesem Semester zwei Minijobs an der Universität, die bis Ende März 2010 laufen. Dann fällt einer der beiden Arbeitsverträge weg, der zweite eventuell auch. Ich gehe aber davon aus, dass ich den zweiten Job (ca. 420 € monatlich) bis März 2011 inne haben werde.
    Für die Konten von meiner Mutter und mir haben wir gegenseitige Vollmachten.


    Wenn ich richtig informiert bin, hat meine Mutter zunächst Anspruch auf ALG II für ein Jahr. Danach würde sie Hartz IV bekommen. Zu dem Zeitpunkt wäre ich immer noch unter 25 und immer noch Student. Sie überlegt allerdings, auf ALG 2 zu verzichten und direkt Hartz IV zu nehmen (geht das überhaupt?).


    Werden ihre Bezüge mit meinem Nebenverdienst aus der Hilfskraftstelle verrechnet? Müsste ich demnach meine Mutter finanziell unterstützen?


    Ich habe mich bereits über das Thema "Bedarfsgemeinschaft" informiert und denke, dass die Arge die gemeinsame Wohnung als solche ansehen würde. Andererseits stößt man auf Formulierungen wie "Dagegen wird Einkommen und Vermögen von Kindern nur bei dem betreffenden Kind, nicht aber bei den Eltern berücksichtigt". Bedeutet Letzteres, dass ich so viel verdienen kann wie ich will und es wird nicht mit den Ansprüchen meiner Mutter verrechnet? Selbst, wenn wir gemeinsam in einer Wohnung leben und gegenseitige Kontovollmachten haben? Wird bei der Berechnung der Leistung für meine Mutter ihr Kontostand "untersucht"?


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!


    Beste Grüße,


    der Physiker2006

  • hallo,


    erstmal möhte ich dir miteilen, das du da wohl etwas verwechselst..ALG II/ Hartz IV ist der gleiche Bezug..kann es sein, das Deine Mutter ab Januar anrecht auf ALG I (Arbeitslosengeld) hat und Ihr derzeit im Bezug von ergänzend ALG II/Hartz IV seit?..
    eine Beadrfsgemeinschaft bildet Ihr nicht unbedingt, eher eine Haushaltgemeinschaft,.. soweit ich weis, kannst du deinen eigenen ALG II-Antrag stellen, da du eigenes Einkommen hast..dafür müßtest du ein Schreiben einreichen, wo deine Mutter und du schriftlich niederlegen, das Ihr in keiner weise finanziell und unterstützend füreinander einsteht..dann müßtest du deinen Anteil an der Miete tragen..ich denke aber, bei deinem nebeneinkommen wirst du wohl eher nix mehr vom Amt bekommen,..deine Mutter würde dann nur noch Ihren Regelsatz und ihren Anteil der KdU bekommen, abzüglich evtl. vorhandenes Einkommen..wenn kein ergänzenderAnspruch mehr besteht, könnte man Antrag auf Wohngeld stellen..
    vl versucht ihr für diese eventualitäten mal einen ALG II Rechner und/oder Wohngeldrechner vorab..
    LG
    BineNRW