Ich würd gern mal von wissenden Erfahren wie die Rechtslage und Chancen stehen mit folgendem Problem.
Bisher wohne ich (27 ungelernt) mit meinem Vater zusammen und wir beziehen beide Hartz4.
Da meine Freundin mit der ich etwas mehr als zwei Jahren zusammen bin nun eine Vollzeitstelle in Münster antritt würden wir gern dort zusammen ziehen und beidseitig den Mietvertrag unterzeichnen. Mein derzeitiger Sachbearbeiter behauptet steif das ihr Einkommen mir sofort angerechnet wird obwohl es laut SGB heisst das eine eheähnliche Gemeinschaft bzw ein wechselseitiger Wille erst dann vermutet werden darf wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Keiner der Punkte trifft jedoch auf uns zu.
Kann ich also einfach so zur Arge Münster gehen und sagen, das wir gerne zusammen ziehen würden und ich mich deshalb übergangsweise anmelden möchte/muss? Selbstverständlich will ich natürlich so kurz wie nötig Leistungen beziehen ( Teil/Vollzeitstelle antreten in irgendeinem Hilfsjob)
Welche Vorraussetzungen bestehen wenn ich mich ummelden möchte von der Arge Rhein Sieg zu einer anderen im Münsterland zuständigen?