Liebe Forummitglieder, meine mir zustehenden 3 Wochen Ortsabwesenheit habe ich in diesem Jahr bereits ausgeschöpft.Nun müßte ich aber demnächst in einer dringenden Familienangelegenheit nochmals verreisen.Ich bin bereits 58 jahre alt und habe im SGB II gelesen,daß unter bestimmten Vorraussetzungen für diese Altersgruppe eine Ortsabwesenheit bis zu 17 Wochen im Kalenderjahr genehmigt werden kann.Wie soll ich vorgehen? einfach anrufen und mein Problem darlegen? und hoffen,daß es genehmigt wird.Oder besser keine schlafenden Hunde wecken und einfach stillschweigend verreisen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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Ich weiß nicht, ob meine Antwort hilfreich ist, und für die Beantwortung wäre vielleicht auch von Belang, wie weit entfernt du "dann" bist, und wie oft du in der Regel "eingeladen" wirst. Je nachdem würde ich einen deiner beiden angedachten Vorschläge "anwenden", und in dem einem Fall natürlich darauf bedacht sein, dass jemand meine Post öffnet und ich weiß, ob ein Schreiben eingegangen ist oder nicht, auf das ich dann auch aus der Ferne reagieren kann.
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danke,ich wäre dann ca.600 km. vom wohnort entfernt.
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Gut, dann heißt es "pokern" oder schreiben.
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Da du ja schon etwas älter bist glaube ich nicht das du jetzt gleich mit einer Maßnahme rechnen mußt.Ich würde bei dem SB mal nachfragen und die erneute Ortsabwesenheit erklären.So bist du auf der sicheren Seite denn selbst wenn du jemanden hast der deine Post sichtet wie willst du wenn du schnell einen Termin wahrnehmen müßtest 600 km zurücklegen.
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