Bewerbungslostenübernahme für Online Bewerbungen

  • es gibt über haupt keine bewerbungskosten mehr egal ob schrieflich oder onlein ist von der Arge gestrichen worden so auch wie der mehr bedarf für Diabetiker. Ich lag so gar schon mit der sache vorm Sozialgericht in braunschweig. Und habe in 2 instanzen verloren.

  • es gibt über haupt keine bewerbungskosten mehr egal ob schrieflich oder onlein ist von der Arge gestrichen worden so auch wie der mehr bedarf für Diabetiker. Ich lag so gar schon mit der sache vorm Sozialgericht in braunschweig. Und habe in 2 instanzen verloren.



    ei uns in Duisburg bekommen wir noch eine Bewerbungskosten übernahme von 5 € fur je eine Schriftliche oder eine E-mail. Die Kosten werden bis zu 150 € im Jahr übernommen

  • Guten Morgen,


    der für einen zuständige Arbeitsvermittler vereinbart mit seinem Kunden die Höhe des "Vermittlungsbudget´s". In diesem sind auch die Kosten für Bewerbungen und Reisekosten für Vorstellungsgespräche enthalten.
    Am besten mal mit dem Vermittler sprechen.
    Für schriftliche Bewerbungen werden meines wissens weiterhin 5 EUR erstattet (Nachweis der Bewerbung ist vorzulegen). Für online-Bewerbungen werden normalerweise keine Kosten erstattet.
    Würde dies aber auch nochmal beim Vermittler hinterfragen da man sich bein manchen Firmen ja nur online bewerben kann.

  • Ich kenne es auch so das schriftliche Bewerbungen erstattet werden aber online Bewerbungen nicht.Was willst du da auch als Kosten ansetzten?Bei einer schriftlichen Bewerbung brauchst du ja Papier,Briefumschläge,Briefmarken.Du bekommst ja z.B. auch nicht die Kosten ersetzt für die Druckerpatronen.Es gibt ja auch kein Geld bei telefonischen Bewerbungen.

  • Pro schriftliche Bewerbung bekommt man 5,00 Euro allerdings nur in der Höhe welche man in der Eingliederungsvereinbarung mit dem Fallmanager vereinbart hat. Bei mir sind das für 6 Monate 120,00 Euro.


    Bei Online Bewerbung und bei Telefonischen Bewerbungen gibt es nichts da da ja auch keine Kosten entstehen.

  • Selbstverständlich entstehen Kosten. Nicht jeder hat eine Flatrat, die auch bezahlt werden muss, manche gehen in ein Internetshop. Ein Euro pro Online-Bewerbung wäre fair. Aber was mich wirklich interessieren würde, wo im Gesetz oder in der Eigliederungsvereinbarung steht das Online-Berwerbungen ausgeschlossen sind. Eine Online-Bewerbung ist schriftlich, laut Gesetz, wie auch ein Fax. Das andere ist mündlich, das wird nicht übernommen. Ich habe für meine Online-Bewerbungen vor einem Jahr das gleiche bekommen wie für die schriftlichen per Post. Jetzt, neuer Sacharbeiter, gibt es nichts für Onlin-Bewerbungen. Ich will das vom Sozialgericht mal klären lassen. Es wäre nicht das erste Male das in der Praxis das Gesetzt gebogen wurde, weil die Technik zu schnell ist.

  • Was muss denn als nachweiß erbracht werden um diese kosten zurück zu bekommen?
    muss man das anschreiben sowie das schreiben bei einer Absage mitabgeben? oder auch die belege von/bei der post?


    ich hab nämlich heute einen 3 seitigen antrag bekomme, wo ich hinten und vorne nicht durchblicke.
    da für mich nicht ersichtlich ist, was man bei denen unter Nachweiße versteht und welche am ende auch dafür geltend gemacht werden.

  • Als Nachweiss brauchst du das anschreiben und sofern du eine Absage bekommen hast diese in Kopie mit dabei oder aber auch die zusage oder den termin für ein Vorstellungsgespräch. Solltest du keine zu oder absage bekommen haben reicht das anschreiben aus. Du musst keine nachweisse von der Post haben.