Arbeitslosengeld 2,Großfamilie muss Wohnung suchen

  • Hallo ihr


    ich hoffe ich bin hier richtig und vielleicht kann mir ja jemand paar Tipps geben.
    Wir sind 7 Personen,also ich,meine Eltern,und 4 Geschwister.
    Wir bewohnen zurzeit eine große schöne Wohnung,die aber leider zu teuer ist.Wir müssen schon seit paar Jahren dazu bezahlen,die wir immer von bekannten ,Geld ausleihen müssen.
    Das Arbeitsamt,bezahlt uns nciht die ganze Miete.
    Und wenn wir ab Januar nciht ausziehen,müssen wir noch mehr bezahlen von uns selber.
    Und das könnnen wir ja nciht mehr,dafür fehlt das Geld.
    Wir suchen jetzt schon seit längeren eine Wohnung,die günstiger sein sollte.
    Leider finden wir überhaupt keine Wohnung,und wenn einer Arbeitslos hört,legen die sofort auf.
    Wir haben schon überall gesucht und gesucht,Firmen von Wohnung,Zeitungen,Internet überall,es gibt keine Wohnung für uns.
    Entweder,meinen sie für 5 Kinder,wäre die Wohnung für euch zu klein,wo wir sie eigentlich nicht als klein einstufen würden.
    Oder sie meinen,das man arbeiten müsste.


    Hoffe ihr könnt mir schnell helfen


    Lg

  • danke erstmal für deine Antwort.


    Was ist eine Kommune?
    Die Nebenkosten sind es nicht,es ist bei uns die Miete,die Kaltmiete ist zu hoch,und das bezahlt das Arbeitsamt nicht alles.
    Wir haben schon überall gefragt nach wohnungen,wir schauen jeden tag,aber keine,und wir haben nur noch 2 monate zeit :(


    lg

  • hallöchen,


    bevor jetzt von euch die Frage nach den Kosten kommt, habe hier etwas für euch..man kann Wohnungsbeschaffungskosten AUCH vom Amt bekommen..
    so z.Bsp.: Fahrten zur Besichtigung ect., Maklergebühren/Provisionen usw.

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    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
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    viel glück bei der suche..
    lg
    BineNRW