"1. die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne von § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für maximal sechs Semester der Studienbeitragspflicht je minderjährigem Kind"
Liebe Leute,
wir haben fragen zu diesem Thema.
Ist der Mann dazu berechtigt also einen Befreiungsantrag stellen, wenn die Mutter des Kindes Hausfrau ist.
Welche Bedingungen beinhaltet der Punkt 1?!
Würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße NadiiiCici