wohngeldüberzahlung

  • hallo zusammen,


    meine frage bezieht sich auf eine wohngeldangelegenheit.
    meine cousine hat eine wohngeld überzahlung von 900 euro. nun wurde ihr gesagt das sie kein wohngeld mehr bekommt.
    ist es aber nicht so, dass sie es weiterhin bekommen muss und die überzahlung in raten zurück zahlen muss?
    wenn sie kein wg mehr bekommt muss sie ergänzend hartz4 beantragen, aber da ist ja nun ein neues gesetz draussen das familien in erster linie wg und kinderzuschlag bekommen sollen.
    danke für die hilfe im vorraus

  • Also - falls ich dich richtig verstanden habe -, ist das Einkommen der cousine zu gering, als dass sie weiterhin Wohngeld bekommen könnte.Die Ämter errechnen (und im Netz gibt es auch einen entsprechenden Rechner, mit dem ihr das selbst nachvollziehen könnt), ob das Einkommen zzgl. Wohngeld und Kindergeldzuschlag zusammen als Zuschuss ausreichen, um über das H IV-Niveau zu kommen. Dann wird weiterhin Wohngeld gewährt. Falls man auch mit diesen Zuschüssen drunter bleibt, muss man H IV beantragen. Beim Bezug von H IV sind die Kosten der Unterkunft berücksichtigt.


    Wenn deine Cousine Wohngeld erhalten hat, das sie zurückzahlen muss, weil sie also der Sache nach keines hätte bekommen können, sondern H IV, müßte sie für die zurückliegende Zeit demnach dieses Geld als H IV-Leistung nachträglich erhalten. Konkret bedeutet das, dass sie offiziell zwar dem Wohngeldamt das Geld zurückzahlen muss, aber die Verrechnung durch die andere Behörde (die H IV berechnet) erfolgt. Das hört sich alles schlimmer an, als es ist; den Ämtern geht es nur darum, dass ihre Unterlagen "stimmen", also auch, aus welchem "Topf" dieses Geld kommt.


    Also einfach formuliert ist es meiner Meinung nach so:
    - sie muss Wohngeld zurückzahlen
    - sie erhält H IV (auch für die zurückliegende Zeit)
    - von dem H IV der zurückliegenden Zeit zahlt sie das "zuviel" erhaltene Wohneld zurück
    - ab sofort erhält sie H IV inklusive Kosten der Unterkunft


    Wenn sie H IV erhält, sollte sie auch möglichst sofort die Befreiung von den GEZ-Gebühren und von der Zuzahlung der Krankenkassenkosten beantragen. Alles läppert sich.


    Gruß - Lirafe

  • nein, es ist so....


    ihr mann arbeitet und sie bekommt wg kinderzuschlag und eben das einkommen ihres mannes....
    nur hat die bearbeiterin vergessen das neue gehalt ihres mannes anzurechnen, darum kam es zu einer überzahlung.


    nun sagte die bearbeiterin ihr, dass sie kein wg mehr bekommt bis die überzahlung ausgeglichen ist.


    aber so wie ich es weiß, muss das wg doch weiter gezahlt werden, und die überzahlung in raten zurück.


    wenn sie nun kein wg mehr bekommt fällt sie wieder in hartz 4 (ergänzend)