Minijob zumutbare Arbeit bei Arbeitslosengeld 1?

  • Hallo an Alle hier, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.


    Ich bin seit März 2009 Arbeitslosengeld 1 - Empfänger und habe heute einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt erhalten, es hadelt sich da um einen Minijob 400 €.
    Ich werde darin aufgefordert mich bei diesem Arbeitgeber zu melden mit Hinweis auf die Rechtsfolgenbelehrung.


    Zur Zeit bin ich in einer privaten Arbeitsvermittlung DAA Job Plus GmbH, diese Betreuerin dort sagte mir, ich sei verpflichtet, einen Minijob anzunehmen und trotzdem weiterhin in dieser DAA vorstellig zu werden und auch meine Bewerbungen zu schreiben.


    Im Internet habe ich aber ganz andere Informationen über die Zumutbarkeit von Minijobs gefunden.


    Da steht z.B.: Langzeitarbeitslose müssen jede zumtbare legale Beschäftigung annehmen usw.
    Die Arbeitsagentur kann aber nicht auffordern, einen Mini- Job oder Ähnliches anzunehmen.
    Die Vermittlung in Leiharbeit ist zumutbar. Quelle: AMK Onlineservice § Sozialgesetzt und ALGII


    Meine Frage nun: Muß ich mich für diese Stelle bewerben oder nicht? Ich bin noch nicht Langzeitarbeitslose.


    P.S. ich möchte es nicht!
    vielen Dank für eure Hilfe

  • Danke für deine Antwort,
    nur, in dem Link dort steht aber nicht die Antwort auf mein Problem drin.


    Es geht da um einen Minijob den ich annehmen soll.
    Ich wäre dann weiterhin arbeitslos, das Einkommen würde mal gerade knapp weniger als die Hälfte meines Arbeitslosengeldes betragen.


    Das Arbeitsamt würde mir 180€ von dem Minijob belassen also dementsprechend mein Arbeitslosengeld um diese 220€ kürzen.
    In diesem Vermittlungsvorschlag war auch eine Rechtsbelehrung drin.
    Weiterhin habe ich diese Stellenanzeige im Internet gefunden, dort ist sie aber als Teilzeitstelle ausgeschrieben, nicht als Minijob.


    Meine Frage ist: Bin ich verpflichtet diese Stelle anzunehmen?
    Kann ich gezwungen werden einen Minijob zu machen neben meiner Arbeitslosigkeit?


    Leider finde ich im Internet dazu überhaupt keine Auskunft,
    Ein ALG II Empfänger muß keinen Minijob annehmen, dazu habe ich einen Text im Sozialgesetzt gefunden.
    Zu dem Fall bei einem ALG I Empfänger kann ich aber nichts finden.


    P.S. ich habe mich vorsichtshalber auf diese Stelle beworben habe aber ausdrücklich die Bewerbung als VOLLZEITKRAFT geschrieben und darin gebeten, sie möchten doch bitte prüfen, ob man die Stelle in eine Vollzeittätigkeit umwandeln kann.


    Bin ja nicht blöd! :p