Meine Tochter (10 J. ) hat vom Opa zur Geburt einen Bausparvertrag bekommen. Mittlerweile ist die Summe darin bei 3202,- € angekommen. Nun bekomme ich ohne Begründung mit einmal weniger Geld beim ALGII (ohne Begründung ) für die Tochter. Liegt das vielleicht daran das der Freibetrag von 3100,- € überschritten ist?
An den Bausparvertrag komme ich doch gar nicht ran ( Zweckgebunden ?) der ist fest angelegt bis die Tochter 16 ist. Kann mir dann trotzdem Geld zum Lebensunterhalt angerechnet werden?
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Tipp : Ruf an bei der Bausparkasse, das sind "Hartz IV-Füchse"
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Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Kürzung an dem über der Vermögensfreigrenze liegenden Betrag liegt, der deine Tochter betrifft. Du kannst sicher nachvollziehen, ob das rein rechnerisch hinkommt? Ansonsten würde auch ich "Catweezles" Hinweis folgend das Gespräch mit dem für euch zuständigen Berater der Bausparkasse suchen. Ich sellbst habe eine kleine Altersvorsorge-Versicherung, bei der es auch um Ansparung ging, stillgelegt, weil das alles für die Katz ist, was man nach Ausschöpfen des Freibetrages "anlegt" - dabei sollen wir doch alle vorsoren fürs Alter, nicht wahr!? Manche Dinge sind absurd "geregelt".
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Nachtrag: Zauberwort "zweckgebunden": Da fällt mir noch ein - vielleicht könnte der Opa eine Karte schreiben oder schon bei Abschluss geschrieben haben, in der er das "Geschenk" so deklariert, dass es "zweckgebunden" ist, also sozusagen: "Ich möchte, dass xxx dieses Geld und die daraus resultierenden Zinsen später dazu nutzt, um (beispielsweise) ihren Führerschein davon zu machen." - Wie gesagt, wenn so etwas "zweckgebunden" ist, können die eigentlich nicht `ran oder es auch nicht anrechnen.
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Vielen Dank! Dann werde ich heute wohl mal telefonieren müssen ;).....
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