Anspruch auf Unterhalt?

  • Hallo Ihr Lieben!


    Leider hat es auch mich getroffen . . . mein Mann hat mich verlassen!
    Kurz zur Vorgeschichte . . . ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Jungs (9 und 11 Jahre); mein Mann ist nicht dessen Vater!
    Im April ist überraschenderweise eine Schwangerschaft festgestellt worden (nach 2 Jahren Ehe). Mein Mann war wenig begeistert und hat versucht mich erst zur Abtreibung zu überreden, da er merkte dass er damit kein Erfolg hatte, versuchte er mich mit der Brohung unzustimmen dass er gehen würde falls ich mich für das Baby entscheide. Da er auch damit kein Erfolg hatte, war er plötzlich mit all seinen Sachen verschunden. Dann kam eine SMS von Ihm, in der er drohte mich beim Jugendamt anzuschwärzen falls ich nicht abtreibe! Mit dem abschließenden Satz:" Du hast die Wahl, deine Zwei oder keiner von dreien!!!"
    Ich hab darauf garnicht reagiert.


    Jetzt meine Frage, inwiefern ist er denn Unterhalt verpflichtet? Ich mein, ich möchte Ihm keine rein würgen oder so, aber es würde mich einfach interessieren, in wie fern ich da einen Anspruch hätte!
    Und in wie fern ist sein Einkommen davon abhängig? Ich bin leider seit Ende Januar arbeitslos. Und da im Mätz die Schwangerschaft festgestellt wurde, hatte ich dann kaum die Möglichkeit wieder in eine Beschäftigung ein zu steigen!


    Ich danke schonmal im Voraus für die Geduld derer die sich die Zeit nehmen mir in dieser Sache Klarheit zu verschafen!


    Liebe Grüße


    Natalie
    .

  • Dein Mann ist dir und dann deinem Kind Unterhaltsverpflichtet.Es kommt darauf an wie hoch sein Einkommen ist.Der Kindesunterhalt das wirst du ja sicher von deinen anderen Kindern her kennen errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle.Was dir an Unterhalt zustehen würde kommt wie gesagt auf sein Einkommen an.Ich würde dir raten einen Anwalt einzuschalten der dich da in allen Dingen beraten kann.Hol dir so einen Beratungsschein damit sich deine Kosten in Grenzen halten.Ich weiß nicht was du zur Zeit bekommst ALG1 oder ALG2.Je nachdem kannst du die Erstaustattung für dein Kind beantragen.Im übrigen würde ich dir raten deinem Mann mit einer Anzeige zu drohen sofern er dich nicht in Ruhe läßt.