Ich habe eine Frage zu dem Thema alleinerziehende Mutter in Ausbildung. Ich bin Jahrgang 82 und bin jetzt im 3. Ausbildungsjahr. In meiner Ausbildunszeit bezog ich neben meiner Ausbildungsvergütung auch BAB sowie Halbwaisenrente und Kindergeld. Das Kindergeld wird nicht mehr gewährt, die Halbwaisenrente fällt mit dem 27. Lebensjahr weg und nun hab ich weniger Geld als vorher aber bei steigenden Kosten. Die Bagis dokumentiert nur, dass bei mir eh kein Anspruch auf Leistungen besteht und gewährt mir nur den alleinerziehenden Merbedarf und gewährt keine "Erstattung" der Halbwaisenrente. Im Klartext verstehe ich, dass die ergänzenden Sozialleistung mir nicht gewährt werden, da der Regelsatz mir im Vorfeld abgezogen wird? Und dieses bedeutet, dass ich trotz Ausbildung und der Tatsache dass ich ein kleinen Kind im Alter von 4 Jahren habe weniger als jemand der keine Mehraufwendungen durch Arbeitsaufnahme hat? Ich hoffe jemand da draußen hat Ahnung von diesem Thema ansonsten werde ich wohl doch noch kapitulieren müssen...
danke im Voraus
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Hallo,
deinem Sohn steht ALG II zu, also Regelsatz (abzgl. Kindergeld) + halbe Miete. Stelle einen Antrag für ihn. Mehrbedarf gibt es weiterhin. Bekommst du kein BAB mehr? Wie sieht es mit Wohngeld für dich aus?
LG, Jalale.
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Hallo,
evtl. könntest du für dich einen Anspruch auf "Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft" haben (§ 22 Abs. 7 SGB II). Würde hierzu einen formlosen schriflichen Antrag bei der ARGE /JobCenter stellen.
LG Moggele
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Ich bekomme BAB, darin enthalten auch die Unterhaltszahlungen meiner Mutter. Der Antrag auf BAB wird aber nicht mehr geändert, dass ist ja dass was mich sauer macht! Bei der Bags wird ja auch dieses als Einkommen angerechnet und zu meinem Nachteil auch die Sätze meiner Kinderbetreuung bzw. meiner Fahrtkosten.
Mir wurde erzählt, dass wenn man mit seinem Einkommen unter dem Satz der Regelleistung liegt man ergänzende sozialleistung bantragen kann?! Weißt du was darüber?
Thema Mietkosten blockt die Bagis auch ab und nur mein Sohn bekommt anteilig sein Zuschuss für Miete. Aber auch da wird mir nicht der volle saz gewährt da ich umgezogen bin und ich dies nicht darf, was ich auch nicht verstehe wenn ich eh kein Anspruch habe.
wohngeld habe ich noch im ersten Ausbildugsjahr bekommen habe dies dann aber mit Absprache der Bagis eingestellt, da das Wohngedamt und die Bagis verschiedene Berechnungsgrundlagen haben. Werde dies aber als letzte Möglichkeit auf jeden Fall neu beantragen, frage kostet ja nix!
Danke für die Atwort. LG Nic
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